Flusslandschaft 1957

Schwule/Lesben

1952 und 1954 reichten zwei Männer eine Verfassungsbeschwerde ein: Die §§ 175 und 175a verstießen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde am 10. Mai 1957 zurück. Die unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Homosexualität führt es auf biologische Gegebenheiten und das „hemmungslose Sexualbedürfnis“ des homosexuellen Mannes zurück, als zu schützendes Rechtsgut nennt es „die sittlichen Anschauungen des Volkes“.

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Schwule/Lesben (Jahrgang 1957). In: Protest in München seit 1945. Stand: 8. November 2026. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/17376 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).