Flusslandschaft 1959

Flüchtlinge

„Eine besondere Rolle unter den Flüchtlingstarnblättern spielt das seit 1952 in München erscheinende »Vertriebenen-Echo«, herausgegeben und redaktionell geleitet von HANS MAIER, einem ehemaligen NSDAP-Funktionär im Gaupropagandaamt Sudetenland in Reichenberg. – Maier war von 1950 bis 1954 Pressereferent des Landesverbandes Bayern des ZvD (Zentralverband der vertriebenen Deutschen) bzw. BVD (Bund vertriebener Deutscher) in München sowie Münchner Korrespondent der in Frankfurt erscheinenden Wochenzeitung »Ost-West-Kurier«. Laut beeideter Aussage des ehemaligen Redakteurs der »Westdeutschen Flüchtlingsstimme«, PAUL FULBRECHT, unterhält Maier seit 1954 Ostkontakte, und zwar unter anderem zum SED-Referenten für westliche Tarnorganisationen, VESPER. Hans Maier erhielt ursprünglich eine monatliche Zuwendung von 300.– DM plus 120.– DM Aufwandsentschädigung und eine monatliche Netzkarte der Bundesbahn für weitere 156.– DM. Diese Gelder wurden bis 1957 über den ‚Westdeutschen Flüchtlingskongress‘ geleitet. Zusätzliche Mittel erhielt Maier für die gleichfalls von ihm herausgegebene Zeitschrift für vertriebene Landwirte, »Die neue Scholle« (verantwortlicher Redakteur: JOSEF NEDETZKA, Vorsitzender des mit öffentlichen Geldern unterstützten ‚Bundes der Landvertriebenen‘, Sitz München. – Gemeinsam mit dem Verleger HANS GEORG WEYMANN übernahm Hans Maier 1955 das frühere Organ des BHE-Landesverbandes Bayern, »Gesamtdeutscher Kurier«, das er später über Einspruch des genannten Landesverbandes in »Deutscher Kurier« und noch später in »Deutscher Bote« umbenannte. In einer im April 1956 vor der 8. Zivilkammer des Landgerichtes München I verhandelten Feststellungs- und Unterlassungsklage Maiers und Weymanns gegen zwölf Landtagsabgeordnete des Gesamtdeutschen Blocks/BHE (die Klage wurde abgewiesen) wurde vom Gericht eindeutig der kommunistische Propagandacharakter der von Hans Maier herausgegebenen Tarnblätter bejaht. Am 6. Mai 1959 wurde Maier vom Amtsgericht München wegen Verleumdung von BHE-Politikern zu fünf Monaten Gefängnis, beide mit Bewährung, verurteilt. Auch in diesem Prozess wurde die Verbindung Maiers zu dem verbotenen ‚Westdeutschen Flüchtlingskongress‘ als erwiesen festgestellt. – Das »Vertriebenen-Echo« hat seit dem Verbot des ‚Westdeutschen Flüchtlingskongresses‘ weitgehend die Funktion der »Westdeutschen Flüchtlingsstimme« übernommen. Hans Maier bedient sich – wie auch sein unmittelbarer Vorgesetzter Herde – in vielen Fällen Materials aus der Sowjetzone und aus Prag. Zu unverhüllten prokommunistischen Tendenzen ist Maier aber erst 1958 übergegangen. Bis dahin hatte er mit RECHTSRADIKALEN Tendenzen gegen die Wehr- und Ostpolitik der Bundesregierung und gegen die Vertriebenenverbände und ihre führenden Persönlichkeiten Stimmung zu machen versucht. – Das »Vertriebenen-Echo« erscheint einmal monatlich in sogenannten Kreisausgaben (als Münchner, Nürnberger, Passauer usw. »Vertriebenen-Echo«). Bis etwa 1955 wurden diese Kreisausgaben durch Anzeigen, die Maier in den betreffenden Stadt- und Landkreisen aquirierte, mitfinanziert. In den letzten drei Jahren konnte häufig die Beobachtung gemacht werden, dass Geschäftsleute, deren Anzeigen in der Zeitung erschienen, DAVON GAR NICHTS WUSSTEN. Somit dienten und dienen solche fiktive Inserate als Tarnung für die Subventionierung des Blattes aus östlichen Quellen.“1


1 Verschwörung gegen die Freiheit. Die kommunistische Untergrundarbeit in der Bundesrepublik. Hg. von der Münchner Arbeitsgruppe „Kommunistische Infiltration und Machtkampftechnik“ im Komitee „Rettet die Freiheit“ [unter Mitarbeit von Hans Hartl], München (Frühjahr 1960), 27 f.

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Flüchtlinge. In: Protest in München seit 1945. Stand: 21. Mai 2020. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/5273 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).