Flusslandschaft 1974
Bürgerrechte
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„… Ob es uns wohl vergönnt ist, eine Art von Größe zu erleben, die nicht unmenschlich ist, ein Glück, das nicht von der Mittelmäßigkeit verfälscht wird? … Die Schönheit hat sich auf kalte Museumsstücke zurückgezogen, die auf dem schmutzigen Ozean des Elends treiben … Wir sehen nur noch elende Massen, und über ihnen einen Herrschaftsapparat ohne eine Spur von Größe. Eine Kunst ohne die Schönheit des Könnens. Die Reize sind verschwunden. Überall zeigt sich die Macht ohne Scham: Gewehre, Panzer, Polizei …“ Henri Lefebvre 1974
Für den 21. Januar lädt der Münchner Initiativkreis »Solidarität gegen Berufsverbote« (ISgB) zu einer Protestversammlung.
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Kundgebung des ISgB
„Der Münchner Maler und Graphiker Jost Maxim, 8 München 70, Heiglhofstraße 43 (Tel. 089/71 51 60), zeichnete das hier abgebildete Solidaritätsblatt für den vom Berufsverbot betroffenen Sozialpädagogen Erich Frieser, dessen Anstellung bei der Stadt München durch einen einstimmigen Beschluß der CSU und SPD/FDP-Stadtratsfraktionen verhindert worden ist. Die Zeichnung kann in Plakatgröße bei Jost Maxim bezogen werden. Das Blatt kostet DM 20. – .“2
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»Ingrid Scholz, 40 Jahre, medizinisch-technische Assistentin, qualifizierte Fachkraft auf dem Gebiet der Elektronenmikroskopie am Institut für Zellbiologie der Universität München, 15 Jahre im Öffentlichen Dienst tätig, wurde im März durch folgende formlose Mitteilung, die an ihren Chef, Prof. Miller gerichtet war, überrascht: ‚Unter Bezugnahme auf das Universitätsschreiben vom 23.5.73 Nr. IV-P 699 wird mitgeteilt, daß das mit der Angestellten Scholz mit 30.6.1974 befristete Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt auslaufen wird. Die Planstelle ist am 1.7.1974 neu zu besetzen.‘ … Ein bayrischer Fernsehjournalist ermittelt bei einem Unirechtsvertreter: Sie ist Mitglied der DKP, unterzeichnete einen DKP-Wahlaufruf zur Kommunalwahl in München und nahm an einer Deligiertenkonferenz ihrer Partei teil.«4 Das Berufsverbot richtet sich nicht nur gegen Erzieher und Beamte.
Am 13. April erfährt der Medienwissenschaftler Prof. Dr. Horst Holzer vom Kultusministerium, dass er aus dem Beamtenverhältnis auf Probe „mangels Eignung“ entlassen werde. Holzer ist aktives Mitglied der DKP. Für den 21. Mai plant die bayrische Studentenschaft eine Demonstration gegen Berufsverbote und gegen die Entlassung Holzers. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ruft für den 27. Juni zu einer Demonstration für Holzer auf.5
„Im Juni hatte ich zu melden: »Strafe für alle Demonstranten?« Die CSU-Regierung bereitete einen Gesetzentwurf vor, wonach jeder Staatsbürger, der sich einer »friedensstörenden Menschenmenge« anschließt oder sich nicht daraus entfernt, grundsätzlich wegen Landfriedensbruch belangt werden kann. Bisheriger Strafrahmen: Nicht unter sechs Monate Freiheitsentzug. Eine solche Verschärfung des Aufruhrparagrafen 125 im Strafgesetz wollte Bayern über den Bundesrat durchsetzen. Begründet wurde das mit zunehmender Gewalttätigkeit bei Olympischen Spielen. Auch lag ein Anschlag in Stockholm nicht weit zurück. – Zur gleichen Zeit arbeiteten Experten interdisziplinär im Landeskriminalamt an der Entwicklung neuartiger nichttödlicher Polizei-Waffen gegen Terroristen und »harte Kriminelle«. Abteilungsleiter Sebald erzählte mir von KO-Gasen, Bakterien, Geschossen aus Hartgummi, einer Steinschleuder und einem Minisender, der noch bis auf tausend Meter durch Mauern und Türen übertragen könne. Realisiert wurde erst zehn Jahre später ein Reizgas, das bei den Polizei-Einsätzen in Wackersdorf zu tödlichen Unfällen geführt haben soll.“6
„GERICHTSENTSCHEID: Berufsverbot verboten! – Die Lehrerin Ingelore Priesing, die wegen ‚mangelnder Verfassungstreue‘ keine Anstellung gefunden hatte, bekam jetzt vor dem Arbeitsgericht München Recht. Die Begründungen des Berufsverbotes durch die CSU-Staatsregierung und die SPD-Stadtverwaltung (‚freiwillig unter den Einfluss der Essenz des Weltkommunismus begeben‘) wurden als rechtswidrig zurückgewiesen. Ingelore Priesing bekommt jetzt Lohn (Nachzahlung seit 1.12.73) und Arbeit.“7
Unverschämt! Dieses Schmierbladl verwendet Ludwig Thomas Aufsatz „Gegen die Staatsanwälte“ und bastelt daraus eine Polemik. Das gibt eine Anzeige. Und in der folgenden Nummer werden Beleidigungen und die dafür verhängten Strafen aufgelistet. Das gibt eine Anzeige!!!8
Am 27. Juni findet eine Kundgebung für Rüdiger Offergeld statt. Der DGB distanziert sich wegen „kommunistischer Unterwanderung“.9

„NA BITTE, am Freitag, den 26. Juli ist es endlich soweit: das SOMMERFEST des KOLLEKTIVS ROTE HILFE steigt. Für Musik sorgen EMBRYO, die Rockband SAMETI, THOMAS wartet mit politischen Liedern auf. Für die VERSTEIGERUNG hat MARTIN WALSER das HANDGESCHRIEBENE ORIGINALMANUSKRIPT seiner Erzählung „VORSPIEL ZU DÜRER“ zur Verfügung gestellt. HEINRICH BÖLL hat eine noch nicht veröffentlichte Erzählung zur ROTEN-HILFE-VERSTEIGERUNG beigesteuert. Zwei Drehbücher von WIM WENDERS und VOLKER VOGELER sind auch da; versteht sich von selbst: eine Menge handsignierter Bücher auch. Der Film des FRANKFURTER HÄUSERRATS hat selbstverständlich auch auf dem Fest seine WELT-PREMIERE – falls er bis zum Freitag fertiggestellt ist. Für die TOMBOLA sind 1.000 Preise eingegangen! Schallplatten, Poster, Grafiken, Bücher, Bilder, Schmuck, Matratzen, Singvögel, Briefmarken, Haselnüsse, Regenschirme und eine Taucherbrille. Die bekannten ORIGINAL-ROTE-HILFE-T-SCHIRTS, alle handbedruckt, gibts natürlich auch zu kaufen. Deshalb: am Freitag, 26.7., gehen alle um 19 Uhr ins SCHWABINGERBRÄU aufs SOMMERFEST. Wir sind auch da. Der REINERLÖS aus den Eintrittspreisen (5 DM/3 DM) wandert an die KNASTHILFE.“10
Die Sozialdemokratin Heidewig Fankhänel ist nicht nur Mitglied im 12. Bezirksausschuss, sie versieht auch das Ehrenamt einer Schöffin am Amtsgericht München. Im September 1974 legt sie dieses Amt aus Gewissensgründen nieder.11
Holger Meins stirbt am 9. November. Zu Kundgebungen und zur Beerdigung fahren einige Münchnerinnen und Münchner.12
Unbotmäßigkeit, Aufruhr, Widerstand, Militanz! Die Parteien im Bundestag diskutieren Gesetzentwürfe „zum Schutz der inneren Sicherheit“. Schon seit der Konferenz der Innenminister der Länder im Juni 1972 geistern Programme zur Stabilisierung der „inneren Sicherheit“ durch die Köpfe der „Verantwortlichen“. Im November 1974 schließt sich der Bundesrat dem Gesetzentwurf der CDU/CSU an und leitete ihn an den Bundestag weiter. Hier heißt es: „Radikale Gruppen und subversive Kräfte mißbrauchen in extensiver Weise und unter Anwendung sich steigernder Gewalt das Demonstrationsrecht im Kampf gegen verfassungsmäßige Ordnung und Rechtsstaat und fordern offen zu gewaltsamem Umsturz auf.“13 Auf Initiative des SPD-geführten Bundesregierung gründet deren „Entwurf eines Dreizehnten Strafrechtänderungsgesetzes“14 vom 23. Dezember darauf, dass sich im Lande ein straffreier Raum empfindlich bemerkbar mache. Schriften sollen erfaßt werden, in denen ,,die Propagierung der Gewalt so formuliert ist, als handele es sich um eine theoretische (!) Abhandlung über den Ablauf von Revolutionen und der dabei anzuwendenden Methoden.“ „Die an den Intellekt gerichteten, scheinbar (!) wissenschaftlichen Abhandlungen", die eine Gewalttätigkeit befürworten, wenn sie ,,diese als begrüßenswert oder auch nur als notwendig oder unvermeidbar“ darstellen, sollen ebenso justiziabel werden wie mündliche Äußerungen ,,in der Öffentlichkeit oder in nicht öffentlichen Versammlungen“, mit denen ein ,Anheizer’ „absichtlich die Bereitschaft anderer, Straftaten zu begehen, fördern will. Die Willensrichtung der Äußerungen kann aus dem Inhalt der Äußerungen, aber auch aus anderen Umständen, beispielsweise der Stimmung der Zuhörerschaft (!) … geschlossen werden“.15 So wörtlich die Begründung des Regierungsentwurfs zur geplanten Strafrechtsänderung. Zum Glück liegen in der Basis Buchhandlung einige Stapel von Flugschriften, die ihre Bedenken vor allem gegen die SPD äußern: „Traurige Ironie, daß gerade jene, denen dies Gesetz galt (das Bismarck’sche ,Gesetz gegen die Gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie’ vom 21.10.1878) heute mit einem ähnlichen Gesetz, mit fast wörtlich gleichen Formulierungen, angetreten sind, den ,öffentlichen Frieden’ zu stören. Begreifen sie nicht – der eigenen Parteigeschichte zum Trotz –, dass ,öffentlicher Friede’ eine reine Fiktion ist, daß hier Friede den Zustand einer grundsätzlich sozial unbefriedeten Gesellschaft bezeichnet?“16
Siehe auch „CSU“.
1 »Berufsverbote«, Nachlaß Zingerl, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung
2 tendenzen. Zeitschrift für engagierte Kunst 95 vom Mai/Juni 1974, 66.
3 tendenzen. Zeitschrift für engagierte Kunst 96 vom Juli/August 1974, Umschlag Rückseite.
4 Deutsche Volkszeitung 33 vom 15. August 1974.
5 Flugblätter etc.: Stadtarchiv, Zeitgeschichtliche Sammlung 152/1.
6 Karl Stankiewitz am 27. Juni 2024
7 Blatt. Stadtzeitung für München 25 vom 14. Juni 1974, 3.
8 Siehe
- https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=025, 5 f. und
- https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=026, 6.
9 Vgl. Süddeutsche Zeitung 146/1974.
10 Blatt. Stadtzeitung für München 28 vom 12. Juli 1974, 3 und 12.
11 Siehe
- „Hintergründe im Fall Fankhänel — ein Skandal!“
- https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=093, 44.
12 Siehe https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=034, 4.
13 https://dserver.bundestag.de/btd/07/027/0702772.pdf
14 https://dserver.bundestag.de/btd/07/030/0703030.pdf
15 Zit. in: Verband des linken Buchhandels (Hg.), Es genügt nicht nur keinen Gedanken zu haben, es muß auch verboten sein, ihn auszusprechen! Oder Was sich Bundesregierung, Bundesrat und CDU/CSU zum „Schutze des Gemeinschaftsfriedens“ ausgedacht haben, Frankfurt am Main 1975, 6.
16 A.a.O., 9.
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Bürgerrechte. In: Protest in München seit 1945. Stand: 11. Oktober 2026. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/522 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).