Flusslandschaft 1987

Kinder

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Sabine Schiel: »§ 1626 ff. BGH«, Bleistift. [§ 1626: Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) …]

Einige Sprösslinge der so genannten 68er scheinen mit ihrer eigenen Kindheit nicht klarzukommen. Sie beklagen das Fehlen von Strenge und Geborgenheit bei „richtigen Eltern“. Die Eltern wiederum sind mit ihren Kindern unzufrieden. Die Kleinen holen sich bei größtmöglicher Vermeidung irgendwelcher Anstrengungen das, was sie gerade als nötig erachten, und verzichten cool auf den mahnenden Moralismus der erwachsenen Bezugspersonen. Auch die Notwendigkeit, sich politisch zu engagieren, sehen sie echt nicht ein.

(zuletzt geändert an 28.9.2025)


1 Kunstaustellung »Gewalt«, 30. Juni bis 29. August 1987 im Kunstpavillon, Alter Botanischer Garten, unpag.

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Kinder. In: Protest in München seit 1945. Stand: 28. September 2025. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/880 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).