Materialien 1987
»Nicht automatisch ein Recht auf Unterbringung«
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Der Vorgang ist ungeheuerlich. Derselbe Freistaat, der qua Beteiligung bei MBB unmittelbar die Verantwortung trägt für Waffenlieferungen in die Golfregion und damit Flüchtlingsströme produziert – dieser Freistaat erklärt, Flüchtlinge hätten in Bayern während ihres Anerkennungsverfahrens „nicht automatisch ein Recht auf Unterbringung“.
Selbst die von einer breiten demokratischen Öffentlichkeit kritisierten Regelungen des Asylverfahrensgesetzes werden von der Staatsregierung noch umgangen. Sie hat auch nach ihrer Niederlage in erster Instanz den Standpunkt aufrechterhalten: Sind mehr Flüchtlinge da als staatliche Sammellager-Plätze, müssen die Kommunen die nunmehr Obdachlosen in Notquartieren unterbringen. Durch den mit der Stadt München geschlossenen Vergleich hält sich der Freistaat die Option offen, auf dem Gesetzes- oder Rechtsverordnungsweg die bisherige gesetzeswidrige Praxis zu legalisieren. Da kann noch einiges auf uns zukommen.
Es muß aber auch klargestellt werden, dass in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Freistaat die Stadt München keineswegs das Asylrecht verteidigt hat, sondern eben ihre Verwaltungsbelange. 5.000 Flüchtlinge stellten für München eine unerträgliche Belastung dar, eine Quotierungsregelung müsse her, und alle sollten in staatlichen Sammelunterkünften untergebracht werden, war die menschenrechtswidrige Argumentation der Stadt. Wir bestehen darauf, daß auch Flüchtlinge Freizügigkeit genießen und sich nicht vorschreiben lassen müssen, in welcher Unterkunft sie sich aufhalten. Das Unterbringungsproblem wäre ohne Arbeitsverbot bzw. Barauszahlung der Sozialhilfe zum großen Teil schon selbst geregelt. Darüberhinaus stellt sich die Forderung nach zusätzlichem menschenwürdigen Wohnraum – und zwar nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für erhebliche Teile der einheimischen Bevölkerung bzw. der Einwanderer. Es ist nicht einzusehen, daß diese Gruppen mit dem Hinweis auf die Wohnungsnot gegeneinander ausgespielt werden.
Gegenübergestellt werden sollte vielmehr einerseits das Interesse aller hier lebenden Menschen an würdigen Lebensbedingungen, andererseits die Politik des Staates, der sich z.B. mittels Mästung der Rüstungsindustrie diesen Interessen entgegenstellt. (K.H.)
Bayerischer Flüchtlingsrat (Hg.), Infodienst 3, Asyl in Bayern, München 1987.
Diesen Artikel zitieren
»Nicht automatisch ein Recht auf Unterbringung«. In: Protest in München seit 1945. Stand: 31. Dezember 2025. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/12327 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).