Materialien 1992
Abschiebeverbot
Zuletzt geändert:
Erster Erfolg für Ali Ghorbanian
Ali Ghorbanian konnte sich nur vor der Abschiebung in den Iran retten. indem er untertauchte. Im Iran wurde bereits sein Bruder und sein Neffe hingerichtet, sein Vater und ein anderer Bruder verhaftet und gefoltert. (Siehe „Morgengrauen“ Nr. 7) Die Öffentlichkeitsarbeit antirassistischer Gruppen hatte nun einen ersten Erfolg. Der Stadt München wurde die Abschiebung Ali Ghorbanians verboten.
Mit einem Brief an den Münchner Oberbürgermeister Kronawitter setzte sich auch „Morgengrauen“ Anfang Juni für den weiteren Aufenthalt von Ali Ghorbanian in der BRD ein.
Anfang Juli kam die Antwort von OB Kronawitter: Er bestätigt den Eingang unseres Schreibens und erklärt, dass Ali Ghorbanian der Ausreiseverpflichtung „nicht nachgekommen“, sondern „untergetaucht“ sei, nachdem sein Asylantrag vom 14. Februar 1982 am 11. März 1988 und sein Folgeantrag vom 05. Mai 1988 am 22. Januar 1992 abgelehnt wurde.
Wörtlich zitiert: „Herr Ghorbanian hat am 27. April 1992 einen Asylantrag nach § 51 Ausländergesetz gestellt. Dieser Antrag wurde als unbeachtlich eingestuft. Gegen diese Entscheidung erhob der Anwalt des Herrn Ghorbanian Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach, gleichzeitig wurde die aufschiebende Wirkung beantragt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat inzwischen entschieden, dass es der Landeshauptstadt München untersagt ist, Henn Ghorbanian vor der Weiterleitung seines Asylantrages an das Bundesamt in Zirndorf abzuschieben.
Damit ist Herrn Ghorbanian der weitere Aufenthalt derzeit, kraft Gesetzes, gestattet. Die Entscheidung des Bundesamtes bleibt abzuwarten.“
Das „Münchner Bündnis gegen Rassismus“ kämpft weiter gegen die Abschiebung Ali Ghorbanians, da das gerichtliche Abschiebeverbot nicht endgültig und sein Aufenthalt und sein Bleiberecht noch nicht gesichert ist.
Der Kampf um das Recht auf Asyl geht weiter mit Öffentlichkeitsarbeit, Druck auf die Verantwortlichen und mit dem neu in Gang gesetzten Klageverfahren. Da all das eine Menge Geld kostet, bitte das Münchner Aktionsbündnis um Ihre/Eure Solidarität: Spendenkonto Christiaan Boissevain/ Aktionsbündnis, Stadtsparkasse München. BLZ 701.500.00, Kto.-Nr. 711735 20, Kennwort Ali.
st
morgengrauen. Antirassistische Zeitschrift 8 vom 12. August 1992, 3.
Diesen Artikel zitieren
Abschiebeverbot. In: Protest in München seit 1945. Stand: 14. Januar 2020. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/3870 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).