Flusslandschaft 2025
Religion
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Am 7. Januar 2015 erstürmten Islamisten die Redaktionsräume der Satirezeitschrift »Charlie Hebdo«. Zum 10. Jahrestag des Terrorakts findet am 7. Januar, Dienstag, die Gedenkveranstaltung des Bund für Geistesfreiheit (bfg) um 19.30 Uhr im »Rationaltheater« statt, bei der der Kabarettist HG Butzko Ausschnitte aus seinem satirischen Jahresrückblick präsentiert.
In Bayern gilt an an sogenannten Stillen Tagen – etwa Karsamstag, Allerheiligen oder dem Buß- und Bettag – ein Tanzverbot. Es beruht auf Artikel 5 des bayrischen Feiertagsgesetzes. 2016 entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass ein generelles Verbot nicht mit der Versammlungs- und Weltanschauungsfreiheit vereinbar sei. Der Gesetzgeber müsse Ausnahmen ermöglichen, wenn ein Veranstalter gezielt den Dialog mit dem Gesetz sucht und ein anderes Verständnis des Feiertags sichtbar macht. Daher startet am 17. April, Gründonnerstag, „Bayerns größte Party gegen das Tanzverbot“. Unter dem Titel „Clubrevolution“ öffnen zwanzig Diskotheken ihre Türen. Veranstalter ist der bfg, der gemeinsam mit dem Clubportal Clubstars.net zu einem Protest gegen das „aus der Zeit gefallene“ Tanzverbot aufruft. Willkommen seien „alle Menschen – nicht nur Ungläubige, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft“. Es beteiligen sich 089 Bar, Pacha, Sweetclub, Filmcasino, Neuraum, Milchbar, Schlagergarten, Kölschbar, Americanos, Nachtgalerie, Helene Disco, Die Bombe, Sugar Shack, The Keg Bar, La Nuit, Unter Deck, Prosecco Bar, Disco Nr. 2, Gin City, Goldener Reiter, Lehnbachs. Die meisten Clubs öffnen um 21 Uhr, gefeiert werden darf bis mindestens 5 Uhr morgens, einige Lokale haben Genehmigungen bis 8 Uhr erhalten.
Zum siebten Jahrestag von Söders »Kreuzerlass« entsteht am 1. Juni eine »Religionsfreie Zone«: Auf dem Marienplatz veranstalten die Giordano-Bruno-Stiftung1 und der BfG unter der Leitung von David Farago ein »Straßenspektakel« zur Kunstaktion »Kreuz der Vielfalt«.2
Zwei ehemalige Schülerinnen des Hallertau-Gymnasium in Wolnzach im oberbayrischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm haben dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war und die Schule sich weigerte, es abzuhängen; sie bekommen Recht. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass die Schule „verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen“ (BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2025, Az. 7 BV 21.336).
Am 1. November, Allerheiligen, gilt das Tanzverbot! Nur nicht im Import/Export bei der Cumbia de los Muertos ab 20 Uhr in Kooperation mit dem bfg. Beim Día de los Muertos-Fest fließt viel Mescal, damit alle Besucher sich beim Tanzen mit Salsa oder Cumbia ausprobieren. Der bfg feiert an Allerheiligen, am Buß- und Bettag, am Volkstrauertag und am Totensonntag insgesamt fünfzig „Heidenspaß-Partys“.
Der Kunstpreis »Der freche Mario« ist mit 3.000 Euro dotiert, die Preisverleihung findet am 23. November im Rationaltheater statt.3
1 Siehe http://gbs-muc.de/.
2 Siehe https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/das-kreuz-der-vielfalt.
3 Siehe frechermario.org.
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Religion. In: Protest in München seit 1945. Stand: 4. Oktober 2026. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/8466 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).