Flusslandschaft 1979
Bürgerrechte
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Ärztin Renate H. lief 1976 mit eingerollten „linksgerichteten“ Plakaten unter dem Arm in eine Polizeikontrolle, wurde in die Polizeiinspektion am Weißenburger Platz „verbracht“, dort misshandelt und später zu 2.000 DM verurteilt, weil sie der Exekutive „SS-Methoden“ vorwarf. Am 15. Januar kommt es zur Berufungsverhandlung.1
Die Illustrierte Stern berichtet am 8. Februar, der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Arnold sei vom Bundesamt für Verfassungsschutz observiert worden. Sein Telefon habe man seit August 1975 abgehört, Briefe an ihn seit August 1975 geöffnet. Zudem hätte man im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darüber diskutiert, ob man mit Hilfe eines Einbruchs Wanzen in den Büroräumen des Rechtsanwalts anbringen solle. in einem Verfassungsschutzdossier heißt es: „Arnold sei im Rahmen der Münchner Szene und zum Teil darüber hinaus eine zentrale Figur im Anarcho-Terrorismus.“ Zunächst ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München empört und fordert rigoros eine lückenlose Aufklärung der Sachverhalte. Schließlich haben die Behörden den Bericht der Illustrierten nicht dementiert. Da glühen Telefonleitungen, wechseln Briefe zwischen Kammer und Ministerien … Am Ende ist die Kammer als Löwe gesprungen, als Bettvorleger … Sie schreibt am 18. September an die Sprecherin des Republikanischen Anwaltsvereins e.V. Regionalgruppe Oberbayern/Schwaben, Rechtsanwätin Heide Jantke: „… Der Stern-Bericht, der uns nur in der uns von Herrn Kollegen Dietrich zugeleiteten Ablichtung und deshalb möglicherweise unvollständig vorliegt, enthält zwar viele Einzelheiten, es bleibt jedoch offen, was Wiedergabe von Akteninhalten ist und was lediglich der journalistischen Abrundung der Geschichte dienen soll. So finden wir in dem uns vorliegenden Teil des Stern-Berichts keinerlei Hinweise auf eine Beteiligung des Bayerischen LfV an den behaupteten Aktionen (Telefon- und Postkontrollen) … Im vorliegenden Fall hat ein sog. ‘Lauschangriff’ offenbar nicht stattgefunden — möglicherweise gera-de deshalb, weil eine Erörterung stattgefunden hat …“2
Franz Josef Strauß: »Das Wort ,Berufsverbot’ ist ein Requisit aus der Sprache der psychologischen Kriegsführung der Kommunisten.«3 Am 31. März demonstrieren im Hofgarten in Bonn 35.000 gegen die Berufsverbote; Münchnerinnen und Münchner sind mit dem Zug angereist.
Der Verfassungsschutz sucht Informanten, die ihm Informationen über suspekte Gruppierungen liefern. Einer der Angesprochenen spielt hier nicht richtig mit.4
Berufsverbote: Am 1. März 1974 schrieb die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig eine Stelle „Professur Kunstwissenschaften“ aus. Der Münchner Kunsthistoriker Dr. Richard Hiepe wurde zur Berufung vorgeschlagen, die niedersächsische Landesregierung lehnte am 9. April 1976 ab. Im Sommersemester 1978 übernahm die Münchner Kunsthistorikerin Dr. Gabriele Sprigath die Vertretung. Auch sie wird nicht bestätigt, erhält aber für den 26. April 1979 eine Vorladung vor die Anhörkommission beim Niedersächsischen Ministerium des Innern.5
Sozialpädagoge Michael Doll arbeitet beim Kreisjugendring (KJR) und erwartet, dass ihm der Arbeitgeber seinen Zeitvertrag in ein festes Beschäftigungsverhältnis umwandelt. Doll ist Mitglied der DKP, der KJR beteuert, es lägen keine politischen Motive für die Nichtfestanstellung Dolls vor.
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Lehrerin Ingrid Priesing-Devendran bekommt Berufsverbot, weil sie »für die Mitbestimmung als Nahziel« eintritt. Auf dem Marienplatz unterrichtet sie eine Gruppe von Kindern mit dem Thema »Grundgesetz Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich«. Die Passantinnen und Passanten sollen einen Eindruck von ihrer Eignung als Lehrerin erhalten.
Zwar hat der Bundesgerichtshof die Geschäftsführer des Trikont-Verlages (Kistlerstraße 1) in der causa Bommi Baumann: „Wie alles anfing“ freigesprochen, der Trikont-Verlag sitzt aber immer noch auf etwa 100.000 DM Schulden, die infolge der Beschlagnahmungen und der polizeilichen Maßnahmen entstanden sind. Nun entscheidet die 16. Strafkammer des Landgerichts München I am 13. Juni, dass „eine Entschädigung aus der Staatskasse zu versagen ist“.7
Polizisten malträtierten am 9. August 1978 Peter Schult im Münchner Hauptbahnhof. Am 16. Juli 1979 soll er sich vor dem Amtsgericht wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Nötigung“ verantworten.8

Im Januar 1972 trat der sogenannte Radikalenerlass in Kraft, wonach eine aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst wurde. Sieben Jahre später veröffentlicht die Münchner Bürgerinitiative gegen Berufsverbote eine Dokumentation.9 Immerhin sind bis jetzt in München einige Entlassungen abgewendet bzw. Einstellungen durchgesetzt worden, z.b. die von Silvia Schilbach, Hans-Georg Frieser und Luise Poblotzki.
(zuletzt geändert am 4.8.2025)
1 Siehe https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=137, 19.
2 Republikanischer Anwaltsverein (Hg.), Statt einer Festschrift. Dokumente zur Abhöraffäre RA Arnold, München, den 19.10.1979, Anlage 7.
3 Bayernkurier vom 10. März 1979.
4 Siehe „Der Fall Schönfelder — Ein Skandal oder In bester Verfassung“.
5 Siehe https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/kb/article/view/9696.
6 Münchner Bürgerinitiative gegen Berufsverbote (Hg.), Berufsverbote. Bedrohung für die Gewerkschaften. Eine Dokumentation, München 1979,
7 Blatt. Stadtzeitung für München 149 vom 29. Juni 1979, 23.
8 Siehe „Quarksalber“ von Nero.
9 Siehe „Berufsverbote. Bedrohung für die Gewerkschaften“.
Diesen Artikel zitieren
Bürgerrechte. In: Protest in München seit 1945. Stand: 6. April 2026. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/648 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).