Materialien 1976
Endurteil
Oberlandesgericht München
Im Namen des Volkes …
Dr. Schlumberger Hella, Türkenstraße 61 Rgb. …
gegen
1) Springer Axel, Kaiser-Wilhelmstraße 1, 2000 Hamburg 36
2) von Loewenstern Enno, Kölner Straße 99, 5300 Bonn …
Endurteil
I. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I – 9. Zivilkammer – vom 26.1.1977 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I des genannten Urteils wie folgt neu formuliert wird:
„Der Beschluss vom 9.11.1976 wird mit der Massgabe bestätigt, dass in Ziffer 3) das Wort samtverbindlich entfällt und Ziffer 1) folgende Fassung erhält:
Den Antraggegnern wird verboten, zu behaupten und/oder die Behauptung zu verbreiten,
die Antragstellerin sei Teil eines besonders schmierigen Denunziantenkaders; der Brief der Antragstellerin vom 12. Oktober 1976 an den Intendanten des Bayer. Rundfunks sei ein Beispiel dafür, mit was für Nagetiermethoden die linke Medienmafia auf Ehrabschneiderei ausgehe; die Antragstellerin habe mit dem Brief vom 12. Oktober 1976 den Tatbestand der Verleumdung erfüllt“ …
Urteil vom 24. Oktober 1977, Material „Bayerische Initiative Rundfunkfreiheit“, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung.