Materialien 1992

Teilerfolg für Asylsuchenden

In Sachen Ali Ghorbanian gegen Landeshauptstadt München … erging am 9. Juni 1992 folgender Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach:

„1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller vor Weiterleitung eines Asylfolgeantrags vom 27.04.92 an das Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in den Iran abzuschieben.

2. Gegner trägt die Kosten des Verfahrens.“

Auch ein Ergebnis der HU-Intervention: Ali kann bis zum Entscheid des Asyl-Folgeantrags bleiben, mit guter Aussicht auf Anerkennung Was bleibt, sind erhebliche Verfahrens- und Versorgungskosten von mehreren 1.000,- DM, privat von Nelly Limmer getragen, die herzlich um Spenden bittet:

Sonderkonto G.B. Limmer, Stichwort „Ali“, Konto 257648-809 Postgiroamt München, BLZ 700 100 8O.


Mitteilungen der Humanistischen Union 139 vom September 1992, 54.

Diesen Artikel zitieren

Teilerfolg für Asylsuchenden. In: Protest in München seit 1945. Stand: 14. Januar 2020. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/2841 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).