Materialien 1992
Teilerfolg für Asylsuchenden
In Sachen Ali Ghorbanian gegen Landeshauptstadt München … erging am 9. Juni 1992 folgender Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach:
„1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller vor Weiterleitung eines Asylfolgeantrags vom 27.04.92 an das Bundesamt für Anerkennung aus-
ländischer Flüchtlinge in den Iran abzuschieben.
2. Gegner trägt die Kosten des Verfahrens.“
Auch ein Ergebnis der HU-Intervention: Ali kann bis zum Entscheid des Asyl-Folgeantrags blei-
ben, mit guter Aussicht auf Anerkennung Was bleibt, sind erhebliche Verfahrens- und Versor-
gungskosten von mehreren 1.000,- DM, privat von Nelly Limmer getragen, die herzlich um Spenden bittet:
Sonderkonto G.B. Limmer, Stichwort „Ali“, Konto 257648-809 Postgiroamt München, BLZ 700 100 8O.
Mitteilungen der Humanistischen Union 139 vom September 1992, 54.