Materialien 2008

Ein Sieg für die Versammlungsfreiheit!

Das VGH-Urteil vom 16. Juli 2008 stellt unmissverständlich klar: Die Beobachtung und Überwachung von Versammlungen in geschlossenen Räumen durch Polizisten ist verfassungswidrig und ein generelles Anwesenheitsrecht der Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen, wie es jahrelang immer wieder gegen den Willen vieler Veranstalter praktiziert wurde und wie es auch im neuen Bayerischen Versammlungsgesetz vorgesehen wird, ist ebenfalls eindeutig rechtswidrig. Es stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte aller Bürger dar und ist somit ein fundamentaler Angriff auf die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Das Urteil stärkt damit die Kritik am obrigkeitsstaalichen Geist des neuen Bayerischen Versammlungsgesetzes der CSU-Staatsregierung. Die Rechtsauffassung des Polizeipräsidiums München, das für sich stets ein generalpräventives Anwesenheitsrecht in Anspruch genommen hat, atmet obrigkeitsstaatlichen Geist und war ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Jetzt steht fest: Die Praxis der Münchner Polizei war seit Jahren eindeutig verfassungswidrig. In Zukunft muss sich niemand mehr die Überwachung seiner Veranstaltungen durch die Anwesenheit von Polizisten gefallen lassen.

Mit diesem Urteil ist das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gestärkt worden. Es darf in Zukunft nicht durch eine polizeipräventive und grundgesetzwidrige Überwachungspraxis weiter ausgehöhlt und eingeschränkt werden.

Genauso wie das Argument der Polizei vorgeschoben war, eine Veranstaltung gegen den erklärten Willen der Veranstalter und der Teilnehmer durch Beobachtung und Überwachung schützen zu wollen, ist díe Behauptung der Staatsregierung vorgeschoben, das neue Versammlungsgesetz diene dem Kampf gegen Rechtsextremismus. Im Gegenteil wird das neue Gesetz, wie viele ehemalige KZ-Häftlinge und Initiativen gegen Neonazismus festgestellt haben, den Protest und Widerstand gegen Rechtsradikalismus und die demokratische Verhinderung von Naziaufmärschen auf der Straße sogar erschweren. Genauso wie wir für das uneingeschränkte Versammlungsrecht in geschlossen Räumen gestritten haben, werden wir auch das gestern von der CSU-Landtagsmehrheit beschlossene neue Versammlungsgesetz zu Fall bringen – es ist eindeutig rechts- und verfassungswidrig und Ausdruck einer autoritären und obrigkeitsstaatlichen Haltung sowie ein weite rer Schritt in den Überwachungsstaat.

Michael Backmund,
Mitglied im Vorstand der Deutschen JournalistInnen- und Journalistenunion (dju) bei ver.di, Kreisverband München


Münchner Lokalberichte 16 – 17 vom 7. August 2008, 9.

Überraschung

Jahr: 2008
Bereich: Bürgerrechte

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