Materialien 2011

Bußgeldbescheid

Ausfertigung des Bußgeldbescheides

Sie werden beschuldigt, die auf dem Beiblatt beschriebene Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen zu haben.

Gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – OWiG – (BGBI. 111454-1) in Verbindung mit § 118 Abs. 2 OWiG wird hiermit gegen Sie eine Geldbuße in Höhe von 250 EUR (in Worten: zweihundertfünfzig) festgesetzt; ferner haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen:

Gebühr 20,00 EUR
Auslagen 3,50 EUR
Gesamtbetrag 273,50 EUR

Tatzeit: 17. 04. 2011, 12.50 Uhr
Tatort: 80797 München, Therese-Studer-Str. 9
Tatvorwurf: Belästigung der Allgemeinheit

Sie hatten zu oben genannter Tatzeit in den an oben genanntem Tatort befindlichen Ausstellungs-
räumen des Vereins „Kulturteam Ackermannbogen e.V.“ eine Ausstellung mit dem Thema „teilen statt kriegen“ eingerichtet. Um der Bevölkerung die Grausamkeiten des Krieges vorzuführen, hatten Sie in den bodentiefen Schaufenstern der Ausstellungsräume im Erdgeschoss u.a. Fotos von durch Verstümmelung entstellten Menschen und Leichen angebracht. Der Ausstellungsraum be-
findet sich in einer Wohnanlage, in welcher Kinder spielen und zwangsläufig an den oben genann-
ten Fotos vorbeikamen. Da diese Fotos nach außen zeigend ausgestellt waren, wurden Passanten, darunter auch Kinder, dem verstörenden Anblick der Fotos unvorbereitet und ohne Entschei-
dungsmöglichkeit, sich den Darstellungen zu entziehen, ausgesetzt.

Sie haben eine Kundgebungsform gewählt, die sich bewusst nicht in die für das gedeihliche Zusam-
menleben unserer Rechtsgemeinschaft erforderliche Ordnung einfügt und sind somit in einen gro-
ben Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung getreten, was eine grob ungehörige Handlung dar-
stellt. Inhalt unserer Gemeinschaftsordnung im Hinblick auf den Umgang mit Kindern und Ju-
gendlichen ist es, diesen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Durch die von Ihnen für jedermann einsehbar angebrachten Bilder litten Kinder jedoch unter Angst und Schlafstörungen.

Die von Ihnen konzipierte Ausstellung war nicht nur zur Belästigung der Allgemeinheit geeignet, vielmehr fühlten sich tatsächlich mehrere Passanten durch die besagten Bilder belästigt. Nach Zeugenaussagen haben die Kinder, welche an den Fotos vorbeigelaufen waren, diese entsetzt angesehen. Erwachsene empfanden beim Anblick der Bilder nicht nur geringfügiges Unbehagen, sondern Abscheu.

Nachdem die aufgebrachten Anwohner die Polizei verständigt hatten, wurde durch die vor Ort täti-
gen Polizeibeamten der Polizeiinspektion 43 die Abdeckung des Schaufensters mit einer Decke bis zu einer Höhe von ca. 120 cm angeordnet. Ihre Handlung war damit geeignet, die öffentliche Si-
cherheit und Ordnung zu beeinträchtigen. Dadurch haben Sie gegen § 118 Abs. 1 OWIG verstoßen und ordnungswidrig gehandelt nach § 118 Abs. 1 OWiG.

Ihre Einlassungen vom 21. 04. 2011 wurden vor Bescheiderlass geprüft, können Sie vom Tatvor-
wurf jedoch nicht entlasten. Ihnen wird nicht vorgeworfen, gegen das Führen von Kriegen einge-
treten zu sein, sondern Passanten, darunter viele Kinder und Jugendliche, den Fotos von verstüm-
melten Menschen und Leichen ausgesetzt zu haben.

Auch sehen weder die grundgesetzlich gewährte Kunstfreiheit, noch die Meinungsfreiheit dem Erlass des vorliegenden Bußgeldbescheides entgegen. Die nach Art. 5 Abs. 3 GG gewährleistete Kunstfreiheit findet vorliegend ihre Schranken in der Verletzung des durch Art. 2 i.V.m. Art. i Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der betroffenen Kinder und des von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten elterlichen Erziehungsrechtes. Der Ausübung der nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsfreiheit werden Schranken u.a. durch die Vorschriften der allgemeinen Gesetze, also auch durch § 118 Abs. 1 OWiG gesetzt. Die Unterstützung des Vereins „Kulturteam Ackermannbogen e.V.“ durch das Kulturreferat der Landeshauptstadt München bedeutet nicht, dass jede in den Räumen des Vereins stattfindende Ausstellung eine rechtliche Unbedenklichkeits-
bescheinigung innehat.


Sammlung Wolfram Kastner.

Überraschung

Jahr: 2011
Bereich: Kunst/Kultur