Materialien 2000
Stellungnahme der MÜTTER GEGEN ATOMKRAFT E.V.
zum Atomkonsens der Bundesregierung – August 2000
Der Atomkonsens (zu finden unter www.bmu.de/atomkraft/konsens01.htm) wurde am 14. Juni 2000 zwischen Vertretern von Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen beschlossen. Er soll als Grundlage für das neue Atomgesetz dienen.
Aus diesem Konsens ergeben sich folgende Fakten:
1. Laufzeiten
Die Atomkraftwerke werden nicht nach 32 Jahren Laufzeit abgeschaltet, weil die Berechnung der Restlaufzeiten nicht in Jahren, sondern in garantierten, sehr hohen Strommengen erfolgt. Diese kommen u.a. durch die Einbeziehung des nicht genehmigten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich zustande. Damit erhöht sich die durchschnittliche Laufzeit eines AKWs auf mindestens 36 Jahre.
2. Sicherheitsstandard
Der Sicherheitsstandard wird auf dem Stand des Jahres 2000 eingefroren. Sicherheitsprüfungen wird es nur alle zehn Jahre geben, im rot-grünen Koalitionsvertrag waren sie noch jährlich vorgesehen. Die Regierung verzichtet darauf, eine Weiterentwicklung des Sicherheitsniveaus zu fordern. In Zukunft werden neue sicherheitstechnische Erkenntnisse und Neubewertungen atomarer Risiken nicht berücksichtigt werden. Stattdessen hat der ungestörte Betrieb der Anlagen Vorrang!
3. Wiederaufarbeitung
Die Wiederaufarbeitung endet nicht im Jahr 2005. Die Transporte zu Wiederaufbereitungsanlagen dürfen bis ins Jahr 2005 erfolgen. Das bis dahin angelieferte Material darf danach ohne zeitliche Begrenzung wiederaufgearbeitet werden.
4. Endlager
Im Grunde wird am Endlager Gorleben festgehalten. Eine Suche nach geeigneteren Endlagern ist nicht vereinbart.
5. Zwischenlager
Es sollen standortnahe Zwischenlager neben jedem Atomkraftwerk gebaut werden. Dafür gibt es keine festgelegten Sicherheitsstandards, keine mengenmäßige und keine zeitliche Begrenzung! Durch die Möglichkeit, Zwischenlager zu bauen, hat die Regierung den Energieversorgungsunternehmen bei der Atommüllentsorgung aus der Klemme geholfen.
6. Versicherung
Die Versicherungssumme für den Schadensfall wird zwar von 500 Millionen DM auf 5 Milliarden DM erhöht .Sie deckt damit aber nur statt bisher 0,01 Prozent jetzt 0,1 Prozent der beim GAU eintretenden Sachschäden!
7. Besteuerung
Kernenergie wird auch im Konsenspapier nicht gleichgestellt mit anderen Energieformen, sondern nach wie vor bevorzugt. Es soll demnach keine Besteuerung der Kernbrennstoffe und keine Besteuerung der milliardenschweren Rückstellungen erfolgen!
Dieser Konsens stellt im eigentlichen Sinne keinen Ausstieg dar, sondern garantiert nur ein ungestörtes Auslaufen der Kernenergie. Dadurch wird sich die Atommüllmenge in den nächsten Jahrzehnten verdoppeln, ohne daß eine Lösung des Problems in Sicht ist.
Die Bundesregierung hat den Wählerwillen nicht respektiert, einen schnelleren und ökonomisch vertretbaren Ausstieg durchzusetzen!
Wir sorgen ums um die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung, die in der Nähe von Atomkraftwerken und Zwischenlagern leben muß. Wir fordern deshalb, daß das Sicherheitsniveau unbedingt nach den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen regelmäßig angehoben wird!
Wir wehren uns entschieden dagegen, daß mit garantierten Reststrommengen unnötig Energie verschwendet statt gespart wird.
Wir fordern deshalb nach wie vor eine echte Energiewende:
■ schnelles Abschalten der unverantwortbaren Atomkraftwerke!
■ alternative Energieformen und Energieeffizienz!
MÜTTER GEGEN ATOMKRAFT E.V. Frohschammerstraße 14, 80807 München
V.i.S.d.P. Bettina Foltz
Sammlung Mütter gegen Atomkraft, Cornelia Blomeyer.