Flusslandschaft 1970
Wiedergutmachung/Entschädigung
Viele Verfolgte des NS-Regimes warten Jahr um Jahr auf eine befriedigende Regelung der Wiedergutmachung. Viele haben nach anfänglichen Protesten resigniert. Nicht wenige warten vergebens. Der Tod ist schneller als die Gesetzgeber. Am 22. Dezember wird jetzt das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung verkündet. Es wird am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt Nr. 118 veröffentlicht und tritt am 1. Februar 1971 in Kraft. Doch die wichtigste Regelung bleibt ausgespart: Das Recht auf ein vorgezogenes Altersruhegeld mit einem Ausgleich für verfolgungsbedingte Voralterung. Diese Forderung wurde seit Jahren von den Verfolgten begründet und auch vom DGB unterstützt. Auch sonst beschränkt sich das Gesetz im wesentlichen darauf, die alte Gesetzgebung aus dem Jahre 1949 (Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22. August 1949) der Struktur der Rentenneuregelungsgesetze aus dem Jahre 1957 anzupassen, mehr nicht.