Flusslandschaft 1994
Bundeswehr
Vom März 1993 bis zum diesen Jahres sind Bundeswehrsoldaten im Rahmen einer Blauhelm-Operation der UNO in Somalia eingesetzt. Am 12. Juli entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass ein Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme zur Umsetzung von Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates und an UN-Friedenstruppen verfassungsgemäß sei. Allerdings müsse die Bundesregierung vorher grundsätzlich die Zustimmung des Bundestages einholen. Begründung: Die Bundesrepublik sei Teil eines kollektiven Sicherheitssystems, der Einsatz seiner Streitkräfte könne sich daher nicht nur auf die Landesverteidigung beschränken. Hiermit ist ein erster Schritt zu Aushöhlung des Grundgesetzes, das den Einsatz der Bundeswehr zur Außenverteidigung des Landes vorsieht, getan. Die Bundeswehr kann sich auf weitere Aus-
landseinsätze vorbereiten.