Flusslandschaft 1966

Frauen

„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen … versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.“1 Erst seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar.


1 Bundesgerichtshof, 2. November 1966, Aktenzeichen IV ZR 239/65, siehe dazu: https://opinioiuris.de/entscheidung/1659

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Frauen. In: Protest in München seit 1945. Stand: 31. August 2023. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/5779 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).