Flusslandschaft 1993
Zensur
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„Satire-Verbot in München – Nach langjährigem Rechtsstreit hat das Oberste Landesgericht in München den Satiriker und Liedermacher Hans Söllner (37) zu einer Geldstrafe verurteilt. Weder durfte er singen: ‚Früher waren’s die Juden, heut sind’s die Türken’, noch durfte er über den Umweltminister und Münchner OB-Kandidaten Peter Gauweiler (CSU) sagen, ersähe so aus, ‚wie wenn ma die Reichskristallnacht jetzt vor uns hättn’. Söllners Verteidiger will das Bundesverfassungsgericht anrufen, um kompetentere Satire-Maßstäbe zu erreichen …“1
„Offener Brief an den bayerischen Landtag – Im Rahmen des Anti-Zensur-Tags der Jungen Presse Bayern e.V. richtete am 5. November der Landesjugendvorstand der IG Medien in Bayern einen Offenen Brief an Landtagspräsident Wilhelm Vorndran. In dem Brief weisen die jungen Kolleginnen und Kollegen darauf hin, dass die weiterhin praktizierte Zensur von Schülerzeitungen in Bayern ‚unvereinbar mit dem Zensurverbot des Grundgesetzes’ sei und schließen sich der Forderung der Jungen Presse Bayern nach Abschaffung dieser Zensur an: ‚Mittlerweile gibt es kaum noch ein Bundesland mit einer solchen Regelung, die den Schüler/die Schülerin in ihren Grundrechten derart einschränkt’. Die CSU ist natürlich auch gegen Zensur – freilich nur, was ihre eigenen Äußerungen anlangt …“2
1 Publizistik & Kunst. Zeitschrift der IG Medien 9 vom September 1993, 39.
2 Publizistik & Kunst. Zeitschrift der IG Medien 2 vom Februar 1993, 21.
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Zensur. In: Protest in München seit 1945. Stand: 27. März 2019. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/1047 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).