Flusslandschaft 1994
Umwelt
„Kein Patent auf Leben!“ Im Mai wird über die „Richtlinie zum rechtlichen Schutz biotechnolo-
gischer Erfindungen“ im Europäischen Parlament abgestimmt. Greenpeace und Koordinations-
büro demonstrieren in Strassburg. — Oktober: Einspruch gegen ein Patent auf gentechnisch veränderte Sojabohnen der Firma Grace. — Dezember: Einspruch gegen ein Patent auf ein menschliches Gen. Das Koordinationsbüro organisiert ein Straßentheater vor dem Europäischen Patentamt.
Am 21. Oktober wird Autogeher Michael Hartmann vom Landgericht München I wegen „gefährli-
chen Eingriffs in den Straßenverkehr in zwei Fällen“ zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Hartmann ist in diversen Fernsehsendungen zu sehen, viele Zeitungen berichten über ihn. In der Revision wird er vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 31. August 1995 freigesprochen. Am 29. November läuft im WDR der 45minütige Film „Der Autofeind“ von Roland Schraut.1
Das Umweltinstitut München veröffentlicht „KMF – Künstliche Mineralfasern in der Diskussion“. – Die Politik reagiert auf die Aktivitäten des Instituts. Die Erörterungsverfahren im Rahmen ge-
planter Freisetzungsvorhaben transgener Pflanzen fallen weg. Es bleibt intensivere Öffentlichkeits-
arbeit und das Einreichen von 50.000 Einwendungen. Mit seiner Aufklärungsarbeit zum Rinder-
wachstumshormon rBST erreicht das Institut immerhin ein Moratorium bis zum Jahr 2000, das bis heute nicht aufgehoben ist.2
1.250 Tabletten pro Kopf der Bevölkerung, vom Neugeborenen bis zum Greis, wurden in der BRD 1994 geschluckt.3
(zuletzt geändert am 20.4.2019)
1 Vgl. Michael Hartmann, Der Autogeher. AutoBiographie eines AutoGegners. März 1988 bis Juli 1997, München 1997, 113 ff.
2 Siehe www.umweltinstitut.org.
3 Quelle: Pharma-Rundbrief