Flusslandschaft 1996
Frauen
Am 16. April beschließt die bayrische Staatsregierung einstimmig zwei Sondergesetze zum § 218 gegen das Bundesgesetz vom August 1995, die am 23. Mai 1996 zu einer 130stündigen Debatte im Landtag und seinen Ausschüssen sowie zu 10.000 Petitionen führen. Besonders perfide ist, wie im sogenannten Schwangerenhilfeergänzungsgesetz Einrichtungen und niedergelassenen Gynäkolo-
gen verboten wird, mehr als ein Viertel der jährlichen Einkünfte aus Abtreibungen zu beziehen. Das würde das Ende für die beiden einzigen Ärzte in Bayern bedeuten, die auf Schwangerschafts-
abbrüche spezialisiert sind. „Augen- und Zahnärzte können hingegen mit dem neuen Arbeitsfeld bis zu dieser Grenze dazuverdienen.“1
1 Freidenker. Organ des Deutschen Freidenker-Verbandes e.V. 2 vom Juni 1996, 35.