Flusslandschaft 1997
Behinderte
Im Artikel 3 des Grundgesetzes steht seit dem 15. November 1994 der Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ – Zum fünfzehnjährigen Bestehen präsentiert das Münchner Crüppel Cabaret sein neues Programm „Ausgepflegt“ am 2. und 3. Juli im Hinterhof-
theater im Wirtshaus am Hart an der Sudetendeutschen Straße 40 und am 11. und 13. Juli im Wirtshaus im Schlachthof in der Zenettistraße 9. „Ausgepflegt“ sagt man, wenn einer den Löffel abgegeben hat.