Flusslandschaft 1953

Bürgerrechte

Am 6. Mai verabschiedet der Bundestag, der seit 1950 darüber berät, ein Versammlungsgesetz, das dem Versammlungsleiter eine zentrale Rolle zumisst. Er bestimmt den reibungslosen Ablauf des Geschehens, kann Rednern das Wort entziehen, Leute aus der Versammlung entfernen lassen und diese schließlich auch auflösen. Dass es Versammlungen ohne Politiker oder Gewerkschafter und ohne festgefügte Organisationsstruktur geben könne, daran ist nicht gedacht. Spätestens 48 Stunden vorher muss die Versammlung angemeldet werden. „Im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern (Frankreich, Niederlande, Schweiz) besaß das bundesdeutsche Versammlungsgesetz als einziges Normen, die sich nicht darauf beschränkten, den äußeren Verlauf der Veranstaltung zu regeln, sondern auch Vorschriften im Hinblick auf die innere Ordnung.“1


1 Heiko Drescher, Genese und Hintergründe der Demonstrationsstrafrechtsreform von 1970 unter Berücksichtigung des geschichtlichen Wandels der Demonstrationsformen, Phil. Diss., Düsseldorf 2005, 55.

Überraschung

Jahr: 1953
Bereich: Bürgerrechte