Flusslandschaft 2000
Frauen
Samstag, 11. März, 12 Uhr, Stachus: Demonstration zum Internationalen Frauentag
Im alten Grundgesetz-Artikel 12a war der Dienst an der Waffe Frauen eindeutig untersagt. Die Korrektur des Grundgesetzes erfolgt im Oktober mit breiter Mehrheit im Bundestag: Waffendienst von Frauen ist jetzt erlaubt. Eine Frauen-Wehrpflicht bleibt jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Sicherheitsresolution 1325, auch „Frauen, Frieden, Sicherheit“ genannt, wird am 31. Oktober in der UNO einstimmig verabschiedet. Erstmalig kommt es zu einem völkerrechtlich bindenden Beschluss, der Frauen gleichermaßen an Friedensprozessen beteiligt und die Geschlechterper-
spektive berücksichtigt. Allerdings bleibt die Resolution nicht mehr als Papier. Elf Jahre später stellen Frauen enttäuscht fest, dass sich beinahe nichts geändert hat.1
Siehe auch „Alternative Medien“.
1 Siehe www.frauensicherheitsrat.de.