Flusslandschaft 2000
Tierschutz
Anlässlich der Demonstration vom 23. September gegen die Affenexperimente des Wissenschaftlers Claus Hammer beklagen Tierschützer schwere rechtsstaatliche Defizite der Genehmigungspraxis. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner – Menschen für Tierrechte , bezeichnet dies als unbestreitbare schädliche Folge der Blockade der CDU/CSU gegen die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz. Dadurch komme es zu einer skrupellosen Selbstbedienung von Tierexperimentatoren und zu einem eklatanten Bruch des europäischen Gemeinschaftsrechts. Die europäischen Tierversuchsrichtlinie von 1986 verlange nämlich eine echte Prüfung der Genehmigungsaufträge auf Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit. Stattdessen gebe es nur noch eine „Plausibilitätskontrolle“, bei der man sich allein auf „sorgfältige Expertisen“ des Antragstellers stütze. So habe die Regierung von Oberbayern Tierversuche an neunzehn Affen, den nächsten biologischen Verwandten des Menschen, blindlings genehmigt, ohne auch nur bei der Berliner Zentralstelle für die Erfassung und Bewertung von Ersatzmethoden zum Tierversuch (ZEBET) nachzuforschen, ob es Doppelversuche oder Alternativen zum Tierversuch gebe. Dies, so von Loeper, sei rechtswidrig und ein „unverzeihlicher Schlag gegen das Wertbewusstsein de Menschen“.