Materialien 1987

Kreisverwaltungsreferent schikaniert Ausländer

Beitrag aus der Volksfront

Mitte Dezember 1987 präsentierte der neue Kreisverwaltungsreferent der Stadt München, Uhl (CSU), seine ausländerpolitischen Vorstellungen in einem türkischen Restaurant: Er wolle einen „möglichst humanen Vollzug der Bestimmungen“, die „Ausländergesetze großzügig auslegen“. Was Uhl unter „humanem Vollzug“ versteht, ist die Fortführung der bisher schon als brutal bekannten Praxis der Münchner Ausländerbehörden. Er kündigte an, bei „massiv straffällig gewordenen Aus-
ländern“ kenne das Kreisverwaltungsreferat „keine Nachsicht“. lm vergangenen Jahr habe man 800 Ausweisungen verfügt, ebensoviel wie im Jahr zuvor. In München leben derzeit etwa 250.300 Ausländer. Nur etwa ein Drittel verfügt über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die man nach fünf Jahren Aufenthalt beantragen kann. Nach acht Jahren erst kann eine Aufenthaltsberech-
tigung erteilt werden, die für den Familiennachzug eine Voraussetzung ist.

Und hier greift das Kreisverwaltungsreferat durch. Zum Beispiel der Fall einer türkischen Familie in München. Sie sollte im Oktober 1987 durch Abschiebung der Frau getrennt werden. Dem Mann wurde die Aufenthaltsberechtigung verweigert, weil er „beim wiederholten Schwarzfahren in der U-Bahn erwischt worden ist“. Oder der Fall von Yasemin T,, deren Mann im Februar abgeschoben werden sollte, weil sie erst sechseinhalb Jahre in der BRD lebt. Sie arbeitet und wohnt hier und besitzt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, seit vier Jahren ist sie verheiratet und hat einen dreijährigen Sohn. Sie ist wieder schwanger und reagierte auf die Ausweisungsverfügung für ihren Mann mit einem körperlichen Zusammenbruch. Das Kreisverwaltungsreferat hielt an dem Auswei-
sungsbescheid fest, obwohl der Rechtsanwalt ein Attest vorlegte, nachdem die Ausweisung eine unzumutbare Härte für die Schwangerschaft darstellt.

In „Härtefällen“ können Ausländerbehörden die Entscheidung über Ausweisungen an das Innen-
ministerium weitergeben. Das Münchner Ausländeramt entscheidet selbst: Das ist „bei unserer Betrachtungsweise kein Härtefall“ – so Erich Niedermeier, Pressesprecher des Kreisverwaltungs-
referats.

Nachdem die in Bayern bisher verlangte dreijährige Wartezeit für den Familiennachzug ausländi-
scher Eheleute Ende letzten Jahres vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, lehnte die CSU im Landtag einen Dringlichkeitsantrag der SPD ab, die von den hinfällig gewordenen Aufenthaltsversagungen Betroffenen zu ermitteln und von ihrem mittlerweile aner-
kannten Recht auf Familiennachzug zu verständigen. Die CSU lehnt auch ein Kommunalwahlrecht für Ausländer strikt als verfassungswidrig ab.

Das kommunale Wahlrecht für Ausländer forderte der Münchner Ausländerbeirat in seiner Voll-
versammlung im November 1987. Die Direktwahl des Ausländerbeirats war vom Stadtrat und auch von Mitgliedern des Ausländerbeirats früher abgelehnt worden. Der Antrag „Kommunalwahlrecht für Ausländer“ wurde nach Auseinandersetzungen hierüber als ein Schritt in die richtige Richtung angenommen. Diese Forderung wurde auch auf dem „Tribunal gegen Ausländerfeindlichkeit“, das die DKP anläßlich des internationalen Frauentages in München veranstaltet hatte, erhoben. Ange-
sichts dessen, daß ausländische Arbeiter in München unter immer schwierigeren Bedingungen le-
ben und arbeiten (immer teurere Wohnungen, ein Arbeitsplatz allein bringt nicht ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt) und durch die Ausländergesetze völlig rechtlos gehalten und den Schikanen des Ausländeramts ausgeliefert sind, muß diese Forderung unterstützt werden.


Maizeitung München 1988. Standpunkte, Perspektiven, Beiträge, 6.

Überraschung

Jahr: 1987
Bereich: AusländerInnen