Materialien 1988
Verfassungsschutz Bayern für die Wirtschaft aktiv
Beitrag der Zelle Industrie und Handel des BWK
Im Dezember 1987 hat das Arbeitsgericht München einer Klage des Betriebsrates von Siemens-Hofmannstraße in München stattgegeben und festgestellt, daß die von der Personalabteilung veranlaßte Regelüberprüfung jedes Mitarbeiters (nicht nur bei Neueinstellungen) ohne dessen Wissen und Unterrichtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz illegal ist. ln den Monaten vorher war ruchbar geworden, daß der Siemens-Konzern die Beschäftigten vieler Produktionsstätten und Entwicklungsabteilungen durch den Verfassungsschutz durchleuchten läßt. Es ist nicht bekannt, ob der Konzern seine Praktiken nach dem Urteil geändert hat.
Der Siemens-Konzern hatte den Tatbestand zunächst abgestritten, sich dann aber darauf berufen, daß die Überprüfung notwendig sei, weil die in dem Werk Hofmannstraße gefertigten nachrichten-
technischen Anlagen sicherheitsempfindlich seien, d.h. von Ausspähung durch östliche Geheim-
dienste oder von „Terroristen“ bedroht seien. Mit dieser Begründung ließe sich die Bespitzelung aller Siemens-Mitarbeiter rechtfertigen. Produziert werden im Siemens-Werk Hofmannstraße u.a. Telefonanlagen und Steuerungen für Verkehrssysteme. Bei weiteren Recherchen des Betriebsrates kam heraus, daß auch der Werkschutz direkt in die Ausspähung von Siemens-Mitarbeitern einbe-
zogen ist. So hatte der Werkschutz die persönlichen Unterlagen einer Jugendvertreterin gefilzt.
Siemens ist kein Einzelfall: Nach Untersuchungen der IGM und nach Auskunft von Erich Riedl (CSU), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, lassen weit über 1.000 Unternehmen allein in Bayern über den Verfassungsschutz Auskünfte über das Privatleben ihrer Mitarbeiter, deren Ostkontakte und deren politische und gewerkschaftliche Betätigung einholen. Dazu zählen die Rüstungskonzerne wie MBB, MTU, Dornier, Diehl, Elektronikfirmen wie Rohde & Schwarz, staatliche Einrichtungen wie die DFVLR (Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt), Computerkonzerne und Software-Häuser.
Die Praxis dieser Unternehmen zieht eine Welle weiterer Überprüfungen nach sich, und zwar in allen Firmen, die in Geschäftsbeziehungen zu z.B. Siemens oder MBB stehen, und deren Mitarbei-
ter Computer bei MBB warten, Schulungskurse für Mitarbeiter eines Rüstungskonzerns halten oder in Software-Projekten für einen Kunden aus dem „sicherheitsempfindlichen“ Bereich arbei-
ten. Bei der Computerfirma DEC z.B., die ihre Rechner an viele Rüstungsfirmen liefert, häufen sich die offiziell beantragten „Security Checks“ für einzelne Beschäftigte zur Ermächtigung im Umgang mit Verschlußsachen (NATO-Clearance). Ähnliches gilt für andere Computerfirmen (CRAY, PCS). In den meisten Fällen wird der Beschäftigte über die Anfrage beim Verfassungsschutz nicht vorher informiert und erfährt auch nicht etwa vorliegende „Erkenntnisse“.
Über die Sendung „Monitor“ vom 5.4.88 ist bekanntgeworden, daß diese Taktiken in anderen Bun-
desländern genauso betrieben werden: So läßt der Mannesmann-Konzern die Beschäftigten fast aller Konzernfirmen routinemäßig durch den Verfassungsschutz überprüfen. Nach Auskunft von NRW-Innenminister Schnoor sind es gegenwärtig zehn Firmen in NRW, deren Personalabtei-
lungen die Dienste des Verfassungsschutzes in Anspruch nehmen. Welche Firmen das sind, wollte Schnoor nicht sagen: Die hätten „Anspruch darauf, daß ihre Gefährdungsbereiche nicht offenbart werden“.
In den Verfassungsschutzgesetzen der Länder ist diese Praxis gedeckt: Danach wird der Verfas-
sungsschutz tätig, wenn Mitarbeiter „an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und ver-
teidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen“ („Sabotageschutz“). Zum anderen wird der Verfassungsschutz auf Anordnung des Wirtschaftsministerium tätig bei Be-
schäftigten vor allem von Rüstungsfirmen („Geheimnisschutz“).
Der nach dem Bekanntwerden der Siemens-Praktiken aufgekommene Streit unter den Innenmi-
nistern der Länder geht lediglich darum, ob dieser Gummiparagraph, der den Kapitalisten jede Handhabe bietet, ihre Beschäftigten bespitzeln zu lassen, präzisiert werden soll oder nicht. Eine Informationspflicht seitens der Kapitalisten über die Tatsache einer Anfrage und über die evtl. „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes ist nicht in der Debatte.
Die Vertreterversammlung München der IGM verlangt die Abschaffung der Regelanfrage und die umfassende Information der Betroffenen und der Betriebsräte über Umfang und Ergebnis der Überprüfungen. Nur so sei der Anspruch des Beschäftigten auf Schutz seiner persönlichen Daten gewährleistet. Leider hat die Vertreterversammlung die Berechtigung von Überprüfungen im Rüstungsbereich zugestanden.
Maizeitung München 1988. Standpunkte, Perspektiven, Beiträge, 8.