Flusslandschaft 1962
Schwule/Lesben
Wider alle wissenschaftliche Erkenntnis schwadronieren Juristen im „Regierungsentwurf eines Strafgesetzbuches – E 1962“, Homosexualität sei geeignet, „den Charakter zu zerrütten und das Gefühl für Sittlichkeit zu zerstören“. Beim Tatbestand der Homosexualität sei „durch die sitten-
bildende Kraft des Strafgesetzes ein Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Le-
bensordnung im Volke bedeuten würde.“1 Da wabert etwas im deutschen Volkskörper. Adorno: Die mit der Integration des Sexus „steigende Verdrängung dürfte permanent das Reservoir autoritäts-
gebundener Charakter speisen, die bereit sind, totalitären Regierungen welcher Spielart auch immer nachzulaufen. Eines der handgreiflichsten Ergebnisse der ,Authoritarian Personality’ war, daß Personen von jener Charakterstruktur, die sie als totalitäre Gefolgsleute prädisponiert, in be-
sonderem Maß von Verfolgungsphantasien gegen das nach ihrer Ansicht sexuell Abwegige, über-
haupt von wilden sexuellen Vorstellungen geplagt werden, die sie von sich selbst abweisen und auf Außengruppen projizieren. Die deutschen Sexualtabus fallen in jenes ideologische und psycholo-
gische Syndrom des Vorurteils, das dem Nationalsozialismus die Massenbasis zu verschaffen half und das in einer dem manifesten Inhalt nach entpolitisierten Form fortlebt. Zu ihrer Stunde könnte sie auch politisch sich konkretisieren. Systemimmanent und unauffällig zugleich, ist sie heute der Demokratie verderblicher als die neofaschistischen Bünde, die einstweilen weit weniger Resonanz finden, über weit geringere reale und psychische Ressourcen verfügen.“2
1 Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode, Drucksache IV/650, 4. Oktober 1962, 376 f., https://dserver.bundestag.de/btd/04/006/0400650.pdf.
2 Theodor W. Adorno, Sexualität und Verbrechen, Frankfurt am Main 1963, 301.