Flusslandschaft 2003

Religion

„Wenn man Jesus nicht gekreuzigt, sondern ertränkt hätte, stünde heute in jedem bayerischen Klassenzimmer ein Aquarium.“ Richy Meyer

Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München verbietet die Leichenausstellung „Körperwelten“ des Anatomen Gunther von Hagens. Vom 22. Februar an sollte die Wanderausstellung in München Station machen. Nach Angaben des Veranstalters haben bisher weltweit elf Millionen Menschen die Schau mit 200 Präparaten gesehen. Das KVR begründet das Verbot mit dem Bestattungsrecht. Darüber hinaus liege ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor. Die Präsentation der Leichen so-
wie die Begleitumstände der Ausstellung ließen auf einen „auf Sensation, Publikumswirksamkeit und Kommerz ausgerichteten ‘Event-Charakter’ schließen, der sowohl die Würde der Verstorbenen sowie die Würde der Lebenden verletzt“.– »Stadt der lebenden Toten – Körperwelten. München macht mal wieder seinem Ruf alle Ehre, die popeligste, provinziellste und spießigste Großstadt Europas zu sein. Nachdem bereits elf Millionen Menschen den Besuch der Leichenshow „Körper-
welten“ Gunther von Hagens überlebten, will die Stadt München seine Bürger vor dem Spektakel der plastinierten Körper schützen. Zu der Show, die am 28. Februar hätte starten sollen, kann man bereits Karten bestellen, was nur noch unterstreicht, was für ein Possenstück München mal wieder aufführt. Mediziner, Kirchenfürsten und Münchens Oberbürgermeister Christian Ude verurteilen unisono die Ausstellung als „abscheuliches Spektakel“. Diese Meinung soll ihnen natürlich unbe-
nommen bleiben. Allerdings ist es doch ziemlich zweifelhaft, dass die Münchner nicht die Chance bekommen sollen, selbst herausfinden zu können, was sie von der Schockkunst mit dem pseudo-
dokumentarischen Ansatz halten. Von Hagen will sich natürlich vom Münchner Stadtrat nicht die Show stehlen lassen. Nun müssen die Gerichte darüber entscheiden, ob die Münchner demnächst ein paar einbalsamierte Tote zu Gesicht bekommen dürfen oder nicht.«1

Die elfseitige Stellungnahme der Glaubenskongregation zu rechtlichen Anerkennung gleichge-
schlechtlicher Partnerschaften vom 31. Juli trägt Kardinal Ratzingers Handschrift. Dort wird Ho-
mosexualität als „schwere Verirrung“, als „Anomalie“ bezeichnet, die gegen das „natürliche Sit-
tengesetz“ verstoße. Homosexuelle Handlungen seien „in sich“ nicht in Ordnung. Den Homosexu-
ellen sei aber mit „Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“. Als Lebensform bliebe ihnen nur die Enthaltsamkeit.


1 Jungle World 7 vom 5. Februar 2003, 23.

Überraschung

Jahr: 2003
Bereich: Religion