Flusslandschaft 1997

SchülerInnen

Das Münchner Schulamt feuert die Reformpädagogin Christiane Wolf-Schweiz, die es wagte, an der Forellen-Grundschule mit Methoden zu unterrichten, die der aufsichtsführenden Behörde nicht ganz geheuer sind. Eltern dagegen sind begeistert. »Sie legten Dienstaufsichtsbeschwerde ein, sie suchten das Gespräch mit den Schulräten, und allmählich beschlich sie das Gefühl: ,Uns nimmt niemand ernst. Als Eltern haben wir nichts zu sagen.‘ Das hat ihnen das Schulamt sogar schriftlich bestätigt. Bei Einschätzungen von Eltern, dass ihre Kinder ‚sich in einer Klasse wohl-
fühlen und gerne lernen‘, handle es sich um ‚Fremdurteile‘. Das Schulamt kommt zu dem Schluß, ausschließlich ,Beobachter mit Fachkompetenz’ könnten darüber entscheiden, wie gut eine Lehre-
rin ist. Die Eltern fanden zum Beispiel toll, daß Christiane Wolf-Schweiz die Hefte von Erstkläßlern nicht mit der Farbe Rot korrigierte und nicht nur Fehler anstrich. Bei schwachen Schülern verzich-
tete sie völlig darauf und hob Gelungenes hervor. Die Eltern waren begeistert über die ‚offene Ar-
beitsweise‘ der Lehrerin, die einige Kinder, wenn sie etwas nicht konnten, vor der Tafel versam-
melte … Wolf-Schweiz erzählt: ,Die Schulrätin hat mir vorgeworfen, daß meine Schüler zur Tafel spazieren gehen.‘ Die Eltern waren auch vom Engagement der Lehrerin für schlechte Schüler in ihrer Klasse beeindruckt, die sie im Hort bei der Forellen-Grundschule betreute … ,Ich hatte keine Chance auf ein faires Urteil.‘ Christiane Wolf-Schweiz preßt die gefalteten Hände auf den Tisch und spricht von ihrem ,größten Fehler’: ,Ich habe versucht, mich den Forderungen des Schulamtes anzupassen. Wenn ich statt dessen konsequent meinen Unterricht vorgeführt hätte, wäre mir wohler.‘ Dann ginge sie jetzt ,trotz der Niederlage selbstbewußt von der Schule’. Christiane Wolf-Schweiz wird nochmals vor Gericht Widerspruch einlegen.«1


1 Süddeutsche Zeitung 235 vom 13. Oktober 1997, 46.

Überraschung

Jahr: 1997
Bereich: SchülerInnen