Flusslandschaft 2026

Bundeswehr

Michael Niebler ist einer der Trambahnfahrer, die öffentlich erklärt haben, dass sie sich weigern, die Bundeswehrtram zu fahren. Er hat eine Ermahnung bekommen, die den Charakter einer Ab-
mahnung hat, gegen die nun der DGB-Rechtsschutz klagt. Anlass der Ermahnung war seine Wei-
gerung, eine ihm zugeteilte Bundeswehrtram zu fahren; er hatte das sofort der Leitstelle mitge-
teilt, woraufhin die Kollegen in der Leitstelle umgehend einen Fahrerwechsel organisierten. Eine Verkehrsbehinderung in dem Sinn gab es also nicht. Aber dem Arbeitgeber geht es natürlich ums Prinzip. Der Gütetermin in diesem Fall ist am Montag, dem 23. März 2026, um 14 Uhr beim Ar-
beitsgericht München. Die Kundgebung findet um 12.30 Uhr vor dem Gebäude statt.1


1 Siehe https://www.untergrund-blättle.ch/politik/deutschland/nein-zur-kriegspropaganda-wo-darf-man-das-noch-sagen-009472.html.

Überraschung

Jahr: 2026
Bereich: Bundeswehr