Materialien 1976
Vorschlag zur Strafrechtsreform
Wegen staatsgefährdender Störung in Tateinheit mit schwerem Forstwiderstand wird bestraft
wer Gegenstände zur Verschönerung öffentlicher Wege böswillig verschleiert
wer eine Frau zur Gestattung des Beischlafs verleitet oder einen andern Irrtum in ihr erregt
wer die Überwachung von Fernmeldeanlagen stört
wer vorsätzlich Süßstoff herstellt
wer den Gebrauch gewisser Beteuerungsformeln unterläßt
wer ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde an Syphilis gelitten hat
wer auf einer Wasserstraße Gegenstände hinlegt
wer länger als drei volle Kalendertage abwesend ist
wer auf einem Eisenbahnhofe mittels Abschneidens ein wichtiges Glied einer Amtsperson verringert
wer es unternimmt Luftfahrer auszubilden
wer Witwenkassen errichtet
wer Orden in verkleinerter Form trägt
wer nach gewissenhafter Prüfung die Obrigkeit verächtlich macht
wer an einer Zusammenrottung teilnimmt
wer von den Reisewegen abweicht
wer eine Tatsache behauptet
wer ein männliches Tier zur Besamung verwendet
wer sich kein Unterkommen verschafft hat
wer Befehle böswillig abreißt
wer die Schlagkraft gefährdet
wer ein Zeichen der Hoheit beschädigt
wer sich dem Müßiggang hingibt
wer Einrichtungen beschimpft
wer seine Richtung ändern will
wer sich mit Wort und Tat auflehnt
wer einen Haufen bildet
wer Widerstand leistet
wer sich nicht unverzüglich entfernt
wer ohne Vorwissen der Behörde oder seines Vorteils wegen oder vorsätzlich oder als Landstrei-
cher oder um unzüchtigen Verkehr herbeizuführen oder mittels arglistiger Verschweigung oder gegen Entgelt oder wissentlich oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder gröblich oder grobfahrlässig oder fahrlässig oder böswillig oder ungebührlicherweise oder auf Grund von Rechtsvorschriften oder ganz oder teilweise oder an besuchten Orten oder unter Benutzung des Leichtsinns oder nach sorgfältiger Abwägung oder mit gemeiner Gefahr oder durch Verbreitung von Schallaufnahmen oder auf die vorbezeichnete Weise oder unbefugt oder öffentlich oder durch Machenschaften oder vor einer Menschenmenge oder in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise oder in der Absicht den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder mutwillig oder nach der dritten Aufforderung oder als Rädelsführer oder Hintermann oder in der Absicht Aufzüge zu sprengen oder wider besseres Wissen oder mit vereinten Kräften oder zur Be-
friedigung des Geschlechtstriebs oder als Deutscher oder auf andere Weise
eine Handlung herbeiführt oder abwendet
oder vornimmt oder unterläßt
oder verursacht oder erschwert
oder betreibt oder verhindert
oder unternimmt oder verübt
oder bewirkt oder begeht
oder befördert oder beeinträchtigt
oder befördert und beeinträchtigt
oder befördert und nicht beinträchtigt
oder beeinträchtigt und nicht befördert
oder weder befördert noch beeinträchtigt.
Das Nähere regelt die Bundesregierung.
hans magnus enzensberger
ExtraBlatt (März 1976), 20.