Flusslandschaft 1976
Knast
»… Als vor ein paar Wochen meine Kanzlei und meine Wohnung durchsucht wurden und die Staatsanwaltschaft mich für zwei Tage in Polizeihaft nehmen ließ, diente als Begründung dafür, daß ein aus dem Urlaub nicht zurückgekehrter Strafgefangener sich nach Zeugenaussagen bei mir in der Kanzlei habe beraten lassen – eine Handlung, zu der ein Verteidiger nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist. Desweiteren wurde mir vorgeworfen, ich ‚hätte mich unberechtigter Weise‘ in den Besitz von Akten aus dem Gertraud-Will-Prozeß gebracht. Daß mir diese völlig legal vom Kollegen RA Wächtler ausgehändigt wurden, wurde dabei völlig übersehen (vgl. Näheres dazu in ‚65. Blatt’, S. 1O). All diese Einschränkungen der Angeklagtenrechte auf eine ordnungsgemässe Verteidigung sind offensichtlich noch immer nicht genug und deshalb werden neue Gesetze erwo-
gen. Im Gespräch sind etwa: richterliche Überwachung von Verteidigerpost und Verteidigergesprä-
chen, Ausschluß von Verteidigern, die ‚Prozeßsabotage’ betreiben. Überschrift der flämischen Wo-
chenzeitung ,De Nieuwe‘ vom 6.2.76: ,De Bondesrepublik wordt een Politiestaat’. Wer in der BRD gleiches sagen oder schreiben würde, würde wegen § 90a StGB (Verächtlichmachung des Staates) bestraft, deshalb sagts der Verfasser auch nicht! RA Jürgen Arnold«1
Jeden Tag gesiebtes Licht zu sehen ist nicht schön. Gar kein Licht ist furchtbar. Gertraud Will zu brechen gelingt dennoch nicht.2
Die Rote Hilfe betreut auch Gefangene und benötigt dafür Unterstützung.3
Der Markt im Knast ist selten »super«, dafür aber teuer.4
1 ExtraBlatt (März 1976), 46. — Siehe
- https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=065, 14 und
- https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=068, 7 f.
2 Siehe „Dass du untergehst, wenn du dich nicht wehrst, das wirst du doch einsehen“ von Christine Dombrowsky.
3 Siehe https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=068, 9.
4 Siehe https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=089, 15.