Flusslandschaft 1955

Zensur

Enno Patalas, 1957 bis 1970 Redakteur bei der Zeitschrift Filmkritik, Leiter des Münchner Filmmuseums von 1973 bis 1994, erinnert sich im Jahr 2000 an die Zensur in den 50er Jahren.1

Strafen lassen manchen Menschen vorsichtiger werden. Er schmiedet sich zuweilen eine „Schere im Kopf“. „Rudolf Heizler, 42, Chefredakteur der Münchner ‚Abendzeitung’, wurde vom Amtsgericht München nach Paragraph 4 des ‚Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften’ zu einer Geldstrafe von 3.000 Mark verurteilt, weil sein Blatt einen gegen die Sittlichkeit verstoßenden Tatsachenbericht (‚München bei Nacht’) veröffentlicht habe. Darin sei das Münchener Nachtleben zwar wahrheitsgetreu, jedoch in einem zu saloppen Ton geschildert worden.“2


1 Siehe „Man kann sich heute gar keine rechte Vorstellung mehr darüber machen …“ von Enno Patalas.

2 Der Spiegel 29 vom 13. Juli 1955, 40.

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Zensur. In: Protest in München seit 1945. Stand: 2. November 2015. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/152 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).