Materialien 1956

Auch in Bayern die Arbeitszeit verkürzen!

Die Weigerung der bayerischen Metallindustriellen, das Bremer Arbeitszeitabkommen auch für ihre Betriebe zu übernehmen, hat bei der Arbeitnehmerschaft dieses Wirtschaftszweiges große Erregung ausgelöst. In einer Vielzahl von Entschließungen und Telegrammen haben die Belegschaften gefordert, Schritte einzuleiten, um die Arbeitszeitvereinbarung auch in Bayern wirksam werden zu lassen. Mit Recht wird von der Arbeitnehmerschaft darauf hingewiesen, dass es keine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer in der Metallindustrie geben darf.

Die Bezirksleitung München unserer Gewerkschaft ist angesichts dieser Sachlage nicht untätig geblieben. In einem an alle Arbeiter und Angestellte der bayerischen Metallindustrie verteilten Flugblatt wird erklärt:

„Während die Arbeiter und Angestellten der Metallindustrie im übrigen Gebiet der Bundesrepublik einschließlich West-Berlin die Gewissheit haben, zu welchem Zeitpunkt in ihren Tarifgebieten die Arbeitszeitverkürzung eingeführt wird, schwebt die Arbeitnehmerschaft der Metallindustrie in Bayern in Ungewissheit. Aus Presseverlautbarungen ist uns bekannt, dass der Verband der Bayerischen Metallindustrie (VBM) in absehbarer Zeit eine Vereinbarung mit der Bezirksleitung München der IG Metall über die Arbeitszeitverkürzung nicht treffen will. Mit der oft bekannten Verschleppungstaktik will der VBM die Wirksamkeit des Erfolges der IG Metall für die Arbeiter und Angestellten in Bayern hinauszögern.

Was in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Württemberg-Baden, Nordrhein-Westfalen und anderen Gebieten möglich ist, ist aber auch in Bayern durchführbar. Die Ungewissheit muss beseitigt werden!

Die IG Metall wird alles tun, um eine rasche Klärung der ungewissen Situation in Bayern herbeizuführen, die durch das Verhalten des VBM entstanden ist.“


Metall. Zeitung der IG Metall für die Bundesrepublik Deutschland 15 vom 1. August 1956, 3.