Materialien 1958

Brief D.E. Ralle an Erika Grube

18.11.1958

D.E. Ralle, Rechtsanwalt
Mainzer Straße 22
München 23
Sprechstunden nach Vereinbarung

Frau
Erika Grube
Gleißenbachstraße 126
München 61

Sehr geehrte Frau Grube,

wie mir der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes beim Landgericht München I mitteilte, ist der Beschluss vom 30.10.58 – Aktenz.2 BJs 58/58 -, durch den die Beschlagnahme Ihres Goggomobils angeordnet wurde, Ihrem Mann zugestellt worden. Es heißt in dem Beschluss, dass die Beschlagnahme angeordnet wurde, weil der Beschuldigte diesen Kraftwagen zur Begehung der strafbaren Handlung (eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens) gebraucht hat und der Wagen daher der Einziehung unterliegt (§ 40 StGB; §§ 94,98 StPO).

Selbst wenn wir unterstellen, dass der Wagen Ihr gemeinsames Eigentum war, würde das an der Sachlage nichts ändern. Das etwaige Miteigentum einer dritten Person steht der Beschlagnahme nicht grundsätzlich entgegen.

Die an sich mögliche Beschwerde gegen den Beschluss halte ich für zwecklos. Wenn Sie jedoch wünschen sollten, dass Beschwerde eingelegt wird, werde ich das selbstverständlich sofort erledigen. Ich bitte dann um Ihren Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Ralle
Rechtsanwalt


Sammlung Ernst Grube.

Überraschung

Jahr: 1958
Bereich: KPD