Flusslandschaft 1946
Flüchtlinge
Die Not verhindert jede Lockerung der totalen staatlichen Wohnungsbewirtschaftung. Mit dem Kontrollrats-Gesetz Nr. 18 vom 8. März 19461 wird auf neuer Grundlage Wohnraum erfasst und zugewiesen sowie neuer Wohnraum gewonnen. Die bis dahin vorhandenen Bestimmungen zur öffentlichen Wohnraumbewirtschaftung werden dabei ersetzt und noch wesentlich verschärft. Die Empörung von Hausbesitzern und Wohnungseigentümern ist groß. Ihre Wut richtet sich aber nicht so sehr gegen die Besatzungsmacht und die Verwaltungen, sondern gegen einquartierte Aus-
gebombte und Flüchtlinge.
Flüchtlingen schlägt eine Welle des Mißtrauens entgegen. „ … Die Anwesenheit der ,Fremden’ in der Stadt wurde bereits per se als bedrohlich empfunden. Die Emotionen schäumten jedoch hoch auf, wenn sie den Ansässigen Wohnungen und einträgliche Arbeitsstellen wegzunehmen schienen oder Kosten verursachten … Die Klage des aus der Emigration zurückgekehrten Archäologen Heinz Mode, der sich vergeblich um einen Lehrstuhl an der Münchner Universität bemühte, bringt die unerfreuliche Situation auf den Punkt: Er habe nun einmal das Unglück, der bürgerlichen Welt in vierfacher Hinsicht verdächtig zu sein: Er sei Berliner, Emigrant, Jude und Kommunist. Diese Mannigfaltigkeit unbürgerlicher Momente mache ihn anscheinend für jede Verwendung an hervor-
gehobener Stelle ungeeignet …“2
1 Amtliche Mitteilungen des Kontrollrates Nr. 5 vom 31. März 1946, 117.
2 Marita Krauss: „Die fremden Deutschen. Als Thomas Mann sich seinen guten Ruf wieder zurückerobern mußte und Toleranz an den Stadtgrenzen haltmachte – Wie Displaced Persons, Flüchtlinge und Emigranten nach dem Krieg in München empfangen wurden“ In: Süddeutsche Zeitung 186 vom 14./15. August 1993, 117.