Materialien 1976
Filmzensur
Praktiken und Widersprüche der Schleichenden Zensur vor § 88a
Noch gibt es den Paragraph 88a gar nicht und doch spüren wir seine Strafverfahren, nach innen ist die Wirkung viel stärker, nur noch nicht sichtbar: Selbstzensur und gelähmter Wille, womöglich Resignation. Es ist kein Klima, kritisch zu sein. Es gibt ja kaum noch Intellektuelle, linke wie libe-
rale, die sich nicht beobachtet und gefährdet fühlen. Selbst wenn Berufsverbot und Ehrengerichts-
verfahren sie nicht direkt betreffen, sind sie doch alle abhängig von ein paar Fernseh-, Rundfunk- und Zeitungsredaktionen. In diesen Medien wird der Hinweis auf den bestehenden oder nicht be-
stehenden § 88a in Zukunft jede kritische Auseinandersetzung im Keim ersticken.
Wie schnell diese verinnerlichte Zensur zuschlägt und wie weit sie über die Stränge sogar des Ge-
setzgebers schlägt, weiß jeder, der von den Förderungen und dem Wohlwollen unserer Kulturin-
dustrie abhängt.
Neben der Knute gibt es auch Zuckerbrot: goldene Brücken werden gebaut, der sich willfährig den „schönen Künsten“ ergibt. (Oper)
Weiter ist typisch, daß man sich wie überall bei der Verfolgung von Linken zunächst an die Schwä-
cheren (URBS, BLATT) bzw. Toten (Pasolini) macht, um ohne große Proteste Präzendenzfälle zu schaffen, eine „Praxis“ einzuführen und wahrscheinlich darauf vertrauend, daß diejenigen, die materiell etwas zu verlieren haben, sich dann schon selbst zensieren werden.
Genügt das nicht, läßt man Ansehen und Prestige der Betroffenen durch die willfährige Presse de-
molieren, bis sie zu „umstrittenen Persönlichkeiten“ werden, die dann mit dem Einverständnis der „öffentlichen Meinung“ auch juristisch fertiggemacht werden können.
Beispiele offener und versteckter Zensur
1. In Förderungsgremien
a) Filmförderungsanstalt
Wolfram Schütte berichtet in der Frankfurter Rundschau vom 14./15. Februar über eine Sitzung der Projektförderungskommission der Filmförderungsanstalt, in der unter anderem die geplante Verfilmung des Zwerenz-Romans „Die Erde ist unbewohnbar wie der Mond“ durch Rainer Werner Faßbinder als nicht förderungswürdig abgelehnt wurde. Dabei soll der Kommissionsvorsitzende Manfred Purzer mit einer Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ aufgetreten sein und als wichtigsten Ablehnungsgrund einen in der Vorlage vermuteten Antisemitismus formuliert haben wie er sich bereits in „Mein Kampf“ finde.
Wenn dies stimmt, dann bedeutet die Ablehnung der Förderung für das Projekt eine eindeutige Zensurmaßnahme. Denn: das Buch von Zwerenz, das hier verfilmt werden soll, ist schon recht lange auf dem Markt, ohne dass irgendein Staatsanwalt Anlaß gesehen haben würde, gegen es in der von Purzer angegebenen Richtung zu ermitteln.
b) Innenministerium
„In Gefahr und größter Not bringt der Mittelweg den Tod“, Alexander Kluges Film über die Frankfurter Fastnacht, Polizei und Hausbesetzung wird wegen „Abweichung vom Drehbuch“ zur Rückzahlung der Prämie verdonnert.
„Katharina Blum“ genügt den Qualitätsansprüchen des BMI nicht: keine Prämie.
Dagegen wird jede Menge Kunstgewerbe vergoldet. Siehe ,,schöne Künste".
2. Justiz contra Film
Drei Berliner Filmregisseure, deren jährlicher Umsatz nicht so groß ist, als daß sie die bestehenden Organisationen der deutschen Filmwirtschaft interessieren könnten, sind in die Mühlen der Justiz geraten. Sie haben Auftragsproduktionen übernommen, deren Inhalt vage, deren filmisches Kon-
zept überhaupt nicht abgesprochen worden ist. Sie haben ihre Filme abgeliefert und erfahren, daß diese nicht den Anforderungen der Auftraggeber entsprächen. Das war kein Mangel an filmischer Qualität, der da den Ausschlag gegeben haben würde: die Auftraggeber, die sich und ihre Partner inhaltlich nicht festgelegt hatten, waren nun inhaltlich mit den Filmen nicht mehr einverstanden. Nun haben in zweiter, vorläufig letzter Instanz, zwei Gerichte den Auftraggebern bestätigt, sie hätten nicht nur das Recht, diese Filme abzulehnen, sondern auch das, investierte Gelder von den Regisseuren und Produzenten zurückzufordern. Argument: „Unausgewogenheit“.
In der Erklärung der Filmregisseure heißt es:
„Im Frühjahr 1971 bestellte die Stadtgemeinde Wuppertal bei damals in Westberlin ansässigen Filmgruppen vier Kurzfilme zu den Themen „Die Frau am Arbeitsplatz“, „Lehrlinge“, „Schüler“ und „Mieten und Wohnen“.
Anlaß war eine Kulturwoche zum Thema „Arbeit und Gesellschaft“, zu deren Konzept es hieß: „Sie hat alle reaktionären Tendenzen bloßzustellen; sie hat in aller Schärfe zu zeigen, was ist; sie hat zu zeigen, was sein könnte; sie hat dafür zu streiten, daß, was sein könnte, sein wird; sie hat alle pro-
gressiven Kräfte ideell und materiell zu stützen.“
Die Werkverträge, die die Stadt mit den Filmemachern schloß, enthielten keinerlei inhaltliche Festlegungen; volle konzeptionelle und künstlerische Freiheit war zugesichert.
Angesichts der fertigen Filme entschieden sich die Wupptertaler Stadtväter dann aber, vom Ver-
trag zurückzutreten. Sie entdeckten in drei der vier Filme „platteste Agitation und Propaganda“
und lieferten der Lokalpresse die Stichworte für eine Hetzkampagne gegen die Filmemacher.
Die Vermutung, sie hätten sich durch Unternehmerverbände unter Druck setzen lassen, wiesen die Wuppertaler Stadtväter zurück, obwohl in einem „Sonderrundschreiben“ der Arbeitgeberverbände Wuppertal e.V. vom 2. Juni 1971 zu lesen war: „Vom 5. bis 13. Juni soll in Wuppertal ein kulturelles Forum durchgeführt werden, das unter dem Thema ‚Arbeit und Gesellschaft‘ steht und sich an die vermeintlich Unterprivilegierten – Lehrlinge, junge Arbeiter, weibliche Arbeitskräfte und ausländi-
sche Arbeitnehmer – wendet. Geplant sind außer Beiträgen auf dem Gebiet der bildenden Kunst, der Musik, des Films und der Erziehung Theater- und Kabarettvorstellungen, die einseitige Angrif-
fe auf die Unternehmerschaft erwarten lassen. Die Namen der beteiligten Kabarettgruppen spre-
chen hierbei für sich … Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, daß unser Vorstand bei den zuständigen Stellen gegen das Vorhaben ausdrücklich protestiert hat.“
Die Filmemacher wurden verurteilt, die erhaltenen Gelder zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen und alle Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen.
Das ist für jeden einzelnen Filmemacher eine Summe von DM 20.000.- Die Urteilsbegründungen richten sich nicht nur gegen die betroffenen Filmemacher, sondern sie bedeuten in der Konse-
quenz eine Einschränkung der künstlerischen Gestaltungsfreiheit aller Kulturschaffenden. Die Gerichte bemängeln nämlich die fehlende „Ausgewogenheit“ der Filme und sprechen von einem Grundgebot „der staatlichen und kommunalen Neutralität“, die als „offensichtliche Selbstver-
ständlichkeit“ keiner besonderen Aufnahme in die Vertragsurkunde bedürfe, um „mindestens still-
schweigend“ Vertragsbestandteil zu werden.
3. Beim Fernsehen
Zitat eines Redakteurs: „Ein Arbeiterfilm pro Jahr genügt.“
Frage : Wie viele Fernsehzuschauer sind Arbeiter und wie oft im Jahr haben sie Arbeiterprobleme?
Anderer Fall: der Beitrag der freien Mitarbeiterin Schmidt über LIPP wird nicht abgenommen, „weil der Film einseitig zugunsten der Arbeiter“ ist.
4. Bei den Zensurbehörden
Aus Anlaß der Beschlagnahme des Pasolini-Films „Salo oder Die 100 Tage von Sodom“ in mehre-
ren Städten in der Bundesrepublik schrieb Wolfram Schütte in der „Frankfurter Rundschau“ unter anderem: „Nicht wenige Werke großer Kunst wurden (nämlich) von ihren Zeitgenossen nicht oder mißverstanden; sie wirkten aufstörend, irritierend, provozierend, fremd oder unverständlich; und nicht selten wurde ihnen deshalb der Kunstcharakter abgesprochen. Insbesondere dann, wenn sie in unserem Kulturkreis an tiefsitzende sexuelle Tabus rührten …“
Dies ist, ohne daß Pasolinis Film der Kunstwerk-Charakter abgesprochen werden soll, eine Sache; die andere ist die, daß sich in der Bundesrepublik immer mehr Leute in immer stärkerem Maße aufgerufen fühlen, von Amts wegen im Bereich des Films zu zensieren, endgültige Urteile zu fällen, zu vernichten, zu zerstören, kurz: unduldsam mit all dem umzugehen, was nicht in die Moral des Geschäfts oder der Institutionen paßt.
Wir können uns nicht erinnern, daß in den vergangenen Jahren jemals soviel Repression im Film-
bereich geherrscht hätte, wie gerade jetzt. Wollte man die moralischen Prinzipien dieser Eingriffe in das Leben des deutschen Films (das von ausländischen Beobachtern massiv empfunden und bestätigt wird) kurz zusammenfassen, dann könnte man sagen: die Tatsache, daß die verdum-
menden Lümmel- und Sexfilme vergangener Jahre heute nicht mehr möglich sind, hat dazu ge-
führt, daß nun weitgehend gegen alles vorgegangen wird, was ihrer moralischen Haltung entgegen-
arbeitet.
Bemerkenswerterweise ist diese Reaktion nicht etwa bei Leuten tätig, die aktiv mit Film zu tun haben, sondern hat sich in Institutionen wie Freiwillige Selbstkontrolle, Filmbewertungsstelle und Filmförderungsanstalt festgesetzt. Bemerkenswerterweise gibt sich diese Reaktion (Reaktion = Widerstand gegen Innovation, Weiterentwicklung, Wiedergabe herrschender gesellschaftlicher Entwicklungen im Medium Film) nicht politisch, sondern definiert sich als ein allgemeiner „Qua-
litäts“-Anspruch. Natürlich mit dem Blick nach hinten. Dieser Blick nach hinten wird bisweilen auf fatale Weise durch Öffentlichkeit gerechtfertigt: der Verweigerung eines Prädikats durch die Film-
bewertungsstelle für bestimmte Filme entspricht die Überschätzung eines anderen Films durch die Kritik („Berlinger“).
Unbescheidenheit und ein Mangel an Skrupelhaftigkeit im Umgang mit und bei der Beurteilung von Filmen ist inzwischen bei den Gremien üblich geworden, die damit professionell befaßt sind. So verweigerte die FBW jüngst einem politischen Dokumentarfilm aus München über den soge-
nannten Radikalenerlaß jegliches Filmprädikat, indem sie die arrogante, böswillige Frage stellte, ob dieser Film filmisch überhaupt existent sei. Titel: „Zum Abschuß freigegeben“.
5. In der Presse
Der Aufruf von Hubert Fichte im „Spiegel“
Zensur wird 1976 in der Bundesrepublik freilich nicht nur von Institutionen ausgeübt, sondern auch durch marktbeherrschende Zeitschriften.
Ein Beispiel dafür ist der Artikel „Jeder kann der nächste sein“ von Hubert Fichte über Pier Paolo Pasolinis letzten Film „Salo oder die 100 Tage von Sodom". Dieser Artikel, erschienen im „Spiegel“ Nr.7/76, ist ein Musterbeispiel an Verhetzung der Öffentlichkeit, vor allem jener Teile, die Homo-
sexuellen ohnehin nicht besonders und der Freiheit der Kunst in ihren (berechtigten) Exzessen schon gar nicht gewogen ist. Er ist ein offener Aufruf, die Zensur in der Bundesrepublik einzufüh-
ren.
Quellen:
- eigene Erfahrung
- Filmreport l/76
Volker Schlöndorff
EXTRA-Blatt. Unterdrückung und Widerstand in der BRD. Zum § 88a usw., März 1976, 22 ff.