Materialien 1967

Georg Meistermann. Ein Kunstpolitiker

Kommt die Rede auf Kunstpolitik, so ist es zunächst geraten, den Begriff der Kunst vorsichtshalber auszuklammern: Kunstpolitik nämlich bemächtigt sich, oft unbesehen der Qualität, jeder Kunst, wenn sie nur durch Form und Aussage irgendeiner Gruppe oder Gesellschaft dienlich ist.

Dazu kommt noch, dass politische Künstler selten Kunstpolitiker waren: ein Daumier, ein Goya, eine Kollwitz hatten nicht das „autoritäre Format“, Kunst zu manipulieren. Ohne dieses autoritäre Format ist Kunstpolitik unmöglich. Für das Verhältnis von Kunstpolitik zu Kunst gilt der Grundsatz: Wer die Macht hat, gebrauche sie, wer sie nicht hat, gebrauche seine Ohnmacht!“ So auch lässt es sich erklären, dass politische Kunstwerke zu ihrer Zeit kaum einen ablesbaren Einfluss auf politische Entwicklungen haben. Bestenfalls versteht man sie als Mahnungen – Mahnungen, über welche die Offiziellen die Achseln zucken.

Zu den vielen Künstlern in Westdeutschland, deren Arbeit von jeder politischen Stellungnahme frei ist – zu den wenigen aber, die tatsächlich eine kunstpolitische Macht ausüben, gehört Georg Meistermann, wobei man als Außenstehender das Recht hat, es als merkwürdig zu empfinden, wie gerade diese Künstler immer ästhetischer, immer weltferner in ihrer Arbeit werden, je gewichtiger die politische Frage wird, welche die Gesellschaft an sie stellt.

Dabei erklärte mir Georg Meistermann, Professor an der Karlsruher Akademie, es seien für ihn gerade kulturpolitische Gründe gewesen, die ihn dazu bewogen hätten, eine Professur überhaupt anzunehmen. Er wolle auf die jungen Leute, die zu ihm an die Akademie kämen, politisch aufklärend einwirken. Einwirken – in welcher Weise? Meistermann selbst führt positive Beispiele für diese Tätigkeit an, indem er erzählt, wie er einmal vor Jahren seine Professur an der Düsseldorfer Akademie zur Verfügung gestellt habe, um die offizielle Herausstellung eines ehemaligen Nazimalers durch diesen Protest zu verhindern, oder, wie er ein andermal einem Kultusminister Schwierigkeiten gemacht habe, weil dieser öffentlich Nazithesen vertreten hatte. Er bekannte sich auch zu seiner kunstpolitischen Macht, die durch seine Verdienste um die Kunst für die alleinseligmachende Kirche, durch seinen Titel, durch die Freunde und die Gesellschaft, die hinter ihm stünden, beträchtlich sei; eine Macht, die seinem Wort staatlichen oder kirchlichen Stellen gegenüber ein besonderes Gewicht gäbe. Aber Fakten im eben erwähnten Fall des Nazimalers Peiner (1958) oder die Tatsachen seines Kampfes gegen einen gewissen Kultusminister bekannt zu geben, gibt Meistermann nicht preis. Er meint, ein Bekanntwerden dieser Fakten könne der Sache des deutschen Künstlerbundes zu irgendeinem späteren Zeitpunkt schaden, „wenn dann vielleicht einmal ein rechtsgerichteter Minister über die Freigabe von Geldmitteln zu bestimmen habe.“

Weniger heikel zeigt sich Meistermann Kollegen gegenüber: Als zu Beginn des Jahres 1965 Professor Würtenbergers Entlassung vom Posten eines Kunstgeschichtlers der Akademie feststand, erschien am 23. Februar 1965 in den „Badischen Neuesten Nachrichten“ ein Artikel unter der Überschrift „Meistermann ‚Tabula rasa’“, den ich auszugsweise wiedergebe:

„Diktatoren ist es eigen, mit einer Handbewegung Unliebsames vom Tisch zu fegen, ‚Tabula rasa’ zu machen. Sie tun es nicht immer mit Getöse, manchmal geht ihre Intrige auch Umwege, z.B. über einen verwaltungstechnischen Akt, wie im Falle des Professor Würtenberger, dessen Lehrauftrag an der Akademie der bildenden Künste Prof. Meistermann mit diesem Semester beendet wissen will. Was Prof. Meistermann, der stellvertretende Rektor der Akademie, will, das diktiert er bekanntermaßen auch dem Senat und seinem Rektor. Und wer wagt schon aus der Reihe der Professoren sich für einen verdienten Wissenschaftler einzusetzen, den Meistermanns Bannstrahl getroffen, nur weil Würtenberger ein unabhängiger Geist ist, der zwar keine Feinde hat, aber auch nicht geneigt ist, um die Gunst des Mächtigen, und Prof. Meistermann ist ein mächtiger Mann, ein Arrivierter, zu buhlen.

Prof. Würtenberger erfüllt seit über zehn Jahren mit der bescheidenen Vornehmheit des Gelehrten seinen Lehrauftrag an der Staatlichen Akademie der bildenden Künste mit großer Gewissenhaftigkeit. In seinem Seminar sitzen über 50 Studenten, Meistermanns Schülerzahl liegt bei etwa 3. Würtenberger ist verantwortlich für den gesamten kunstgeschichtlichen und kunsttheoretischen Unterricht an der Akademie. Bisher hat niemand auch nur die geringste Verfehlung in der Wahrnehmung seines Lehrauftrages entdecken können. Nun soll er plötzlich diesen Lehrauftrag nicht mehr ausüben, weil Prof. Meistermann, sechs Wochen vor Ende des Semesters über einen Dritten dem Gelehrten mündlich sagen ließ, dass künftig seine Stelle anders besetzt würde.

Da Prof. Würtenberger von der Akademie selbst keine schriftliche Mitteilung erhielt, sah er sich gezwungen, um der Klarheit willen, selbst bei der Akademie anzufragen. Georg Meistermann ließ ihm als stellvertretender Rektor nun schriftlich Bescheid über seine Pläne geben. Prof. Würtenberger muss dieses etwas kuriose Verhalten notwendig als desavouierend, würdelos und herabsetzend ansehen …“

Nun, die Leistung Prof. Würtenbergers als Autor von „Weltbild und Bilderwelt“ sowie als Autor der gründlichsten und selbständigsten Arbeit, die über den Manierismus erschienen ist, bleibt unbestritten.

Prof. Meistermanns nächste Maßnahme bestand in der Auflösung der Klassen für Gebrauchsgraphik und Photographik an der Münchner Akademie zum Ende des Sommersemesters 1965. Die Auflösung dieser Klassen, die Prof. Meistermann als stellvertretender Rektor in die Wege leitete, erfolgte diskussionslos und gegen den Willen der Studierenden, die schon durch ihre Zahl dokumentierten, dass ein echtes Bedürfnis für diese Klassen vorhanden sei, Als Robert Ruthard, der Leiter der photographischen Klasse, in einem offenen Brief, den er selbst und seine Schüler auf der Straße verteilten, gegen Prof. Meistermann den Vorwurf erhob, er habe dem eigenen Stiefsohn Stelle und Akademieklasse des Malers Wachter übertragen, unterließ Prof. Meistermann eine Stellungnahme. Zur gleichen Zeit hielt Meistermann anlässlich der Eröffnung einer Ausstellung des Künstlerbundes Baden Württemberg eine Rede, die in Karlsruhe viel Staub aufwirbelte, verglich Georg Meistermann doch die Aktion „Saubere Leinwand“ mit der Aktion „Entartete Kunst“ und hatte doch Karlsruhes SPD-Oberbürgermeister Günther Klotz, der „sauberen Leinwand“ seine Unterschrift nicht versagt. Hier bewies Meistermann zweifellos eine begrüßenswerte Initiative, dennoch wirkt es merkwürdig, wenn er, der, wie gleichfalls die BNN schrieben, „einer der bestbezahlten Kunstbeamten sei“ und der außerdem mit öffentlichen Aufträgen nicht knauserig bedacht wurde, sich darüber beklagt, dass die öffentlichen Mittel zur Unterstützung der Kunstausübung immer spärlicher flossen. Lag ihm nicht auch hier, wieder nur die Kunstausübung am Herzen, wie sie der Künstlerbund zur Schau stellt? Redete er nicht auch hier wieder für die Formalisten, die durch ihre weltanschaulich-gesichtslosen Werke eindeutig unsere langsam zerbröckelnde Wohlstandsgesellschaft immer noch bestätigen wollen.

Dem missverstandenen Individualismus dieser Künstler jedenfalls widmete er den folgenden, ohnehin phrasenhaft klingenden Abschnitt seiner Rede: „So stehen die Künstler entgegen der Gesellschaft, aber für Kostbarkeit des einzelnen. Sie bekommen natürlich keine Wahlversprechen, denn die haben nur Sinn, wenn man sie an Gruppen verspricht. Aber wir brauchen auch keine. Beim einzelnen kann der Politiker nichts Sittliches bewirken. Dies entzieht sich in jeder Weise seinem Bereich. Er muss auf Mehrheiten aus sein. Auch als wir gehungert haben, haben wir produziert und wir werden produzieren, auch wenn wir hungern müssen – anders als die Bauern, die man ernähren muss, damit sie Nahrung machen und anders als der Bergbau, den man subventioniert, damit er Kohle produziert, die man längst nicht mehr bräuchte. Wir produzieren, obwohl in den nächsten Jahren das Auswärtige Amt keine Mittel haben wird, Bilder unserer Künstler im Ausland zu zeigen. Ob es gleichgültig ist, der Welt zu zeigen, dass auch diese Deutschen, die doch so verdächtig sind, eine Kunst haben, die die Kunst der Welt ist? Wir produzieren, auch wenn andere streiken …“

Die Krise hat Georg Meistermann in seinem Superatelier, welches der Staat für ihn im Karlsruher Akademiegarten bauen ließ, bis heute allerdings nicht erreicht; die, denen eine engagierte Kunstauffassung bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge im Wege steht, blieben naturgemäß von der Krise auch unberührt.

Zum letzten Mal wurde von der Öffentlichkeit Prof. Meistermanns kulturpolitische Tätigkeit in Frage gezogen, als ein Schritt bekannt wurde, durch den er seine Gastprofessur an der Münchner Akademie Ende des Sommersemesters 1967 abschloss: er verwehrte dem Kunststudenten Wieprsek, nachdem derselbe 10 Semester lang Begabtenförderung genossen hatte, das Weiterstudium.

Der Kunststudierende Will Wieprsek veranstaltete in seiner Eigenschaft als Kulturreferent des AStA, die Vorführung von drei Vietnamfilmen mit anschließender Diskussion. Zu dieser Veranstaltung, die am 15. Juni 1967 stattfand, erschienen 300 Studierende der Akademie, eine Anzahl, wie sie sonst nur durch „Freibier und Feste“ in die Veranstaltungen der Studentenverwaltungen zu bringen war – so jedenfalls drückt sich Will Wieprsek aus.

Am 4. Juli 1967 wurde der Student Will Wieprsek von den beiden AStA-Vorsitzenden bei einer Versammlung des Studentischen Konvents gerügt, weil er bei dieser Veranstaltung „Einseitigkeit“ bewiesen habe und sich auch der Missachtung der Informationspflicht vor der Veranstaltung schuldig gemacht habe. Daraufhin stimmte der Konvent bei dreizehn Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, darüber ab, dass die Veranstaltung laut § 2 der Satzung, d.h. „im Sinne der Förderung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung“ berechtigt gewesen sei und außerdem ordnungsgemäß angekündigt (Anschlag am schwarzen Brett, Telefonate) und durchgeführt worden sei. Trotz dieses Konventbeschlusses entließen die beiden AStA-Vorsitzenden am anderen Tag Will Wieprsek als Kulturreferenten. Aufgrund dieses eigenmächtigen Handelns der beiden AStA-Vorsitzenden wurde der AStA daraufhin vom Konvent aufgelöst.

Am 13. Juli 1967 erhielt der Student Wieprsek von seinem Lehrer Meistermann folgendes Schreiben:

„Sehr geehrter Herr Wieprsek! Ich möchte Ihnen ganz persönlich mitteilen, dass ich mich nicht entschließen konnte, die Verlängerung Ihres Studiums über das 10. Semester hinaus zu befürworten. Dieser Entschluss ist mir deshalb besonders schwer gefallen, weil ich Künstler, die sich politisch engagieren, zu schätzen weiß. Wie Sie wissen, bin ich mit meinem politischen Interesse ebenso engagiert wie bei meiner künstlerischen Aufgabe.

Aber Sie sind Student in meiner Klasse und ich habe mich vor die Frage gestellt gesehen, ob ich Ihre politische Aktivität, die ich also bejahe, oder Ihre künstlerischen Leistungen zu bewerten habe, um Ihr Verbleiben auf der Akademie zu begründen. Leider, und das meine ich auch im Hinblick auf Ihre politische Tätigkeit, sind Ihre Leistungen absolut unzureichend. Infolgedessen muss ich die Entscheidung auf mich nehmen, die ich als Lehrer an der Akademie und nicht als politischer Professor zu fällen habe.

Ich rechne darauf, dass Sie dafür ein loyales Verständnis aufbringen. Mit freundlichem Gruß gez. Ihr Georg Meistermann“

Eine Widersprüchlichkeit in diesem Brief liegt darin, dass sich Georg Meistermann als „politischer Professor“ bezeichnet, ja ausdrücklich hervorhebt, dass er politisch genauso engagiert sei wie als Künstler, zugleich aber durch den Schluss des Briefes zu erkennen geben will, dass ihn nur die Beweggründe eines künstlerischen Lehrers dazu gebracht hätten, Wieprsek das Weiterstudium zu verwehren. Im gleichen Atemzug aber erklärt Georg Meistermann, dass er die Leistungen Wieprseks, auch im Hinblick auf seine politische Tätigkeit als absolut unzureichend empfände (dieser Satz könnte auch anders verstanden werden, nämlich so, dass Wieprseks künstlerische Leistungen durch politische Arbeitsbelastung unzureichend geworden seien – diese Auslegung freilich lehnt Meistermann ab).

Allerdings, durch die Bezeichnung „politischer Professor“ ist nichts ausgesagt über die Seite, auf der Professor Meistermann in seinem politischen Engagement steht. Aber das Wort vom politischen Professor ist nun einmal ein großes Wort!

Zweifellos will Professor Meistermann nicht andeuten, er fühle sich als Professor der politischen Wissenschaften – ein wissenschaftlicher Standpunkt und wissenschaftlicher Lehrauftrag wurde ihn aber den Studenten gegenüber eindeutig zur Objektivität verpflichten! Man kann dieses Wort also nur so verstehen, dass er als Professor politisch engagiert ist. Fragt man aber den Georg Meistermann, ob man bei ihm als Professor, der doch ein Repräsentant des Staates sei, seine politische Meinung ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Titel gebracht, noch als Privatsache verstehen könne? Professor Meistermann lehnt das ab. Als Professor sei er kein Repräsentant des Staates. Er sagte: „Ich kann meine Professur aufkündigen, dazu ist der Staat mir gegenüber nicht in der Lage.“ Damit ist seine politische Verantwortlichkeit dem Staat gegenüber, auch wenn er sich selbst als politischer Professor bezeichnet, eindeutig abgelehnt.

Zu den Leistungen Wieprseks könne er nur sagen, dass er sie auch politisch unzureichend fände, weil er der Meinung sei, Wieprsek würde seiner Sache mehr nützen, wenn er sich als bedeutender Künstler für diese Sache einsetzen würde. Nach dieser Stellungnahme Georg Meistermanns zum Fall Wieprsek las ich ihm noch einen Auszug aus den Satzungen der Münchner Akademie vor. Dieser Auszug umfasst die mir als ausgesprochen autoritär erscheinenden §§ 21, 22 und 23:

§ 21: Aufrufe und Aufzüge. Öffentliche Aufrufe und Aufzüge der Studierenden sind nur mit Genehmigung der Hochschule zulässig.

§ 22: Versammlungen. (1) Versammlungen der Studierenden sind der Hochschule unter Angabe von Zeit, Ort und Zweck anzuzeigen. (2) Dem Präsidenten oder seinem Vertreter ist zu den Versammlungen Zutritt zu gewähren. Sie sind befugt, die Auflösung der Versammlung zu verlangen, wenn eine Gefährdung der Ordnung oder des Ansehens der Hochschule zu besorgen ist.

§ 23: Vereine. (1) Die Studierenden dürfen unter sich Vereine zu erlaubten Zwecken bilden. (2) Die Gründung eines Vereins und der Ort der regelmäßigen Zusammenkünfte sind der Hochschule unter Vorlage der Satzungen sowie eines Verzeichnisses der Amtsträger und der Mitglieder unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt für Satzungsänderungen, Wechsel in der Vorstandschaft, Verlegung des Ortes der Zusammenkünfte und Auflösung des Vereins. (3) Jeder Verein hat innerhalb der ersten vier Wochen jeden Semesters ein Verzeichnis der Amtsträger und der Mitglieder einzureichen. (4) Ist die Tätigkeit des Vereins mit den Zielen der Hochschule nicht vereinbar oder ihrem Ansehen abträglich, so kann sie den Studierenden die Zugehörigkeit zu dem Verein untersagen.

Für Meistermann aber sind diese Satzungen nicht autoritär. Der Erlass dieser Satzungen zeuge nur von dem Versuch, eine Ordnung herzustellen. Jede Gesellschaft müsse dabei das Mittel des Kompromisses in Anspruch nehmen, wobei erst die Auslegung der Paragraphen deren mehr oder weniger autoritäres Gesicht prägen würde. Zwar könne jeder für sich äußern, dass diese Satzungen ihm selbst zu autoritär seien – sie aber kurzerhand als autoritär an sich zu bezeichnen, ginge zu weit. Schließlich habe die Hochschule das Recht, sich durch Satzungen gegen einen möglichen Verrückten unter den Studenten zu schützen, wenn er den Plan haben sollte die Hochschule in die Luft zu sprengen.

Wozu aber solche „Notstandssatzungen“, wenn Gesetze sowieso schon eindeutig verbieten, dass man Akademien einfach in die Luft sprengt. Sprengen wollen die unzufriedenen Kunststudenten die autoritären Akademien nun allerdings nicht mit Dynamit, sondern mit einem neuen Bewusstsein von der politischen Verantwortlichkeit. Dem „politischen“ Professor vom Typus Georg Meistermann tritt als demokratische Instanz der politische Student entgegen, auch wenn ihm das möglichst schwer gemacht wird.

Helmut Goettl


tendenzen. Zeitschrift für engagierte Kunst 47/48 vom November 1967/Februar 1968, 333 ff.

Überraschung

Jahr: 1967
Bereich: Kunstakademie

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