Materialien 1976

Zensur

Noch bevor der gleichermaßen unbekannte wie berüchtigte Maulkorbparagraph – weiland § 130a, neuerdings § 88a genannt – die Meinungs- und Pressefreiheit in der BRD offiziell in strafrechtlich erzwungenen Tiefschlaf versenkt, zeigt sich an den libertären und linken Verlagen und Zeitungen die ganze Pracht der freiheitlich-demokratischen SA-Vormanöver1 auf jenes Gesetz zur Liquidie-
rung der Meinungsfreiheit:

Kein Verlag, keine Zeitung, die nicht innerhalb des letzten Jahres ihr hauseigenes Verfahren zu be-
klagen hätte. Dabei gehts in der Regel nicht um Kleingeld. Man muss es sich schon etwas kosten lassen, hat man beim großen Rätselratespiel um die Kriminalität deutschen Sprachgutes mal auf ein falsches Wort gesetzt. So kostete zum Beispiel den Wagenbach-Verlag in Berlin die Bemerkung, der Polizist Kurras sei der Mörder von Benno Ohnesorg, stolze 25.000 DM!!!

Auch bei uns in der BLATT-Redaktion trifft in letzter Zeit fast zu jeder Ausgabe Botschaft von Poli-
zei und SA ein.

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen uns laufen, entzieht sich unserer Kenntnis – auf jeden Fall dürften es mehr als zehn sein. In der Regel erfahren wir nicht so genau, wogegen eigentlich ermit-
telt wird. Da heißt es einfach in einem schmuck- und kommentarlosen Formblatt, dass wir im so-
undsovielten BLATT was ausgefressen hätten. Das kann sein öffentliche Verbreitung strafbarer Handlungen, Beleidigung von diesem und jenem, Verunglimpfung von Staatssymbolen (!!) – oder Organen, Verächtlichmachung – weiß ich, was noch … Wir warten gespannt darauf, dass wir ein Verfahren ins Haus kriegen, weil einer von uns sich nicht die Füße vorschriftsmäßig gereinigt hat. Jedenfalls wissen wir meist nicht, was wir nach SA-Empfinden verbrochen haben: war es ein fal-
sches Wort – ein Satz? – ein Artikel? – eine Karikatur? – eine verdächtige Anordnung des Layouts? Dabei lassen wir bei der Herstellung von BLATT die größtmögliche Vorsicht walten. Alle Artikel, die irgendwie mit Politik und Gesellschaft zu tun haben, lassen wir in der Regel von einem oder mehreren Juristen durchforsten.

– Juristen als Kammerjäger freiheitlich-demokratischen Sprachguts –

Leider müssen die Rechtsgelehrten häufig passen. Nicht aus Unfähigkeit ihrerseits, sondern wegen der Willkürmöglichkeiten staatlicherseits. Das spielt sich dann etwa so ab:

BLATT: Kann der Satz… sowieso… uns ein Verfahren einbringen?

JURIST: Kann man nicht sagen. Eigentlich nicht. Aber wenn die wollen können die Euch schon eins reinsemmeln.

BLATT: – Ist doch eigentlich astrein … keine Beleidigung, keine Aufforderung

JURIST: Und wenn die SA das in einen Zusammenhang stellt?

BLATT: Mit was?

JURIST: Weiß ich doch nicht. Bin ich Hellseher?

BLATT: Ja sollen wir das nun abdrucken oder nicht?

JURIST: Versuchs! Vielleicht klappts.

BLATT: Und wenn nicht?

JURIST: Dann hast du Pech gehabt

BLATT: Ja was machen wir denn nun?

JURIST: Ja, brings eben nicht. Überleg dir was anderes.

BLATT: Was denn?

JURIST: Kann ich dir nicht sagen.

BLATT: Na gut, riskieren wirs.

JURIST: Wollt ihr Euch ruinieren?

Was hier und heute, München anno 1976, bei uns im BLATT und in vielen anderen Deutschen Verlagen hautnahe Alltagsroutine ist – vom ollen Brecht wurde so was in seinem „Furcht und Elend des dritten Reiches“ verwendet – den Irrsinn des Hitlerregimes möglichst drastisch dar-
zustellen; und dem gewöhnlichen Bundesrepublikaner jagts auch noch tatsächlich Gruselschauer über den Buckel – allerdings nur im Theater. Die Wirklichkeit scheint ihm – wie einst – Schnuppe zu sein.

Klar: Eine Zeitung, in der nichts drinsteht, weil das, was drinstehen würde, verboten ist, sieht für den Leser unverfänglich aus: Musik, Film, Spaß, hin und wieder mal ein Wort zur Lage – alles ganz schnuckelig und angenehm.

Wie schwer es für einen Zeitungsmacher geworden ist, den Horror des Pokerspiels um Freiheit, Knast und Ruin mit SA und Polizei tagtäglich durchzuspielen, zumal die Karten vom Staat gezinkt sind, das sieht der liebe Leser nicht.

Ehrlich gesagt: es ist zum Kotzen. Hier, bei diesem Artikel, in dem wir unsere Schwierigkeiten beschreiben, kannst Du gewärtig sein, dass irgendein SA Wort für Wort – Satz für Satz – Bild für Bild – weit gründlicher als Du seine Amtsaugen über das Geschreibsel gleiten lässt – und dann – wenn irgend möglich – ein neues Ermittlungsverfahren, einen neuen Strafbefehl gegen uns ein-
leitet. Ganz schon gruselig, unter diesem Aspekt Zeitung zu machen, was?

Welche Artikel im BLATT sind derart gefährdet?

Berichte über Antikernkraftgeschichten, Häuserbesetzungen, über Schwarzfahrergeschichten, MVV-Aktionen, Bürgerinitiativen a la Bärlocher und Leopoldpark, 218-Aktionen, ungenehmigte Demonstrationen, Fabrikbesetzungen, wilde Streiks, Notwehrungen, selbstredend Dokumente und Darstellungen von militanten Gruppen, in denen sie ihre Aktionen begründen, rechtfertigen, oder den Sachverhalt aus ihrer Sicht gegenüber Polizeiberichten richtig stellen wollen: das kann bis zur „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ geahndet werden.

Neuerdings kommen auch Zeichnungen zu dem ganzen Kram dazu: Wenn du ein Flugzeug zeich-
nest, das zu lachen scheint (welches Flugzeug lacht schon wirklich?) – Bums – hast du – in den rechten Zusammenhang gerückt, eins übergebraten … So geschehen im 42. BLATT. Kurios ist weiter bei dieser 42. BLATT-Geschichte, die vom SA mit 3.200 DM oder achtzig Tagen Haft „be-
wertet“ wird, dass selbst das Layout (= die Anordnung der Artikel und Bilder, die grafische Ge-
samtgestaltung der Zeitung) nach Ansicht der SA kriminelle Tendenzen hat – und bestraft wer-
den soll.

Eine Staatsform gutzuheißen, innerhalb derer derartiger durchaus bühnenreifer Horror zum Alltag für viele gehört – dazu gehört schon ein ganz schönes Stück Selbsterniedrigung und Menschenver-
achtung; dazu gehört die Kunst, schamlos lügen zu können – eine Kunst die wir nicht beherrschen; und viele mit uns.

Woodinger

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE AUSZUFÜLLEN

Sehr geehrte/r/s Frau/Frl./Herr Blatt!

Aufgrund … Artikel/Zeichnung/Layout/ … in BLATT … läuft ein
Ermittlungsverfahren gegen Sie

wegen (zur freien Auswahl)

o Beleidigung § 185
o übler Nachrede § 186
o Verleumdung § 187
o Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener § 189
o Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole § 90a
o Beleidigung von Organen + Vertretern ausländischer Staaten § 103
o Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten § 111
o Aufforderung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen § 130
o Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166
o Billigung von Straftaten § 140
o Verstoßes gegen das Maulkorbgesetz § 88a
o Aufstacheln zum Angriffskrieg § 80a
o Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft § 219a
o Verfassungsfeindlichen Einwirkens auf Bundeswehr und Öffentliche Sicherheitsorgane § 89
o Verstoßes gegen das gesunde Volksempfinden § 60 SitGB
o ……………………………………………………………………………………….. (sonstiges)

Bei Bedarf ankreuzen und schicken an
BLATT – Adelgundenstraße 18 – 8000 München 22

Dienstsiegel

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

„… machte kurzen Prozess und jagte ihm eine Kugel ins Handgelenk … Ich schoss ihm zwei Kugeln in den Hals … Sein massiger Körper wabbelte, als er auf dem Boden aufschlug. Seine vorquellenden Augen erinnerten mehr denn je an einen FroschKein Arzt der Welt würde imstande sein, diesen Fleischklumpen wieder zusammenzuflicken, aber Bayak würde die letzte Reise ins Jenseits so langsam zurücklegen müssen, dass er keine Freude daran haben würde …“

= Darstellung gerechter Gewalt gegen einen Verbrecher, gefunden in einem x-beliebigen Krimi.

„Die entschlossene Reaktion der Nationalgarde zeigt indes, daß sich die Regierung noch sicher fühlt.“ So unverhohlen und aufatmend kommentiert die SZ an einem x-beliebigen Tag die Er-
schießung von vier Demonstranten im portugiesischen Porto.

= Öffentliche Billigung gerechter Gewalt gegen Unruhestifter.

Diese beiden Passagen kommen selbstverständlich nicht in einem Beschlagnahmebeschluss eines Staatsanwaltes vor, weil hier etwa nach § 131 und 140 STGB „in unmenschlicher Weise Gewalt ver-
herrlicht und verharmlost, öffentlich gebilligt würde“.

Die Anwendung dieser Paragraphen ist für andere vorgesehen. Zwanzig Seiten zitierte und begrün-
dete sich jetzt ein „Staatsanwalt als Gruppenleiter“ zusammen, um die Beschlagnahme des Buchs von Bommi Baumann „Wie Alles anfing“ (Trikont) zu rechtfertigen. (Veröffentlichen oder wörtlich zitieren darf man daraus nicht. Vielleicht möchte der StA der öffentlichen Billigung seiner Be-
schlagnahme-Straftat vorbeugen.)

Weiter geht es, noch haarsträubender: Unsere klugen Gesetzgeber haben in ihrem Paragraphen gegen die Verherrlichung von Gewalt ausdrücklich festgestellt, dass über Vorgänge des Zeitgesche-
hens, auch gewalttätige, berichtet werden kann (Nett von Ihnen, aber sonst müssten sie ja auch die Tagesschau zumachen.) Da nun spätestens seit einigen Jahren RAF und 2. Juni zweifelsohne zur Zeitgeschichte zählen, wie zieht er sich da wohl aus der Affäre, der Herr Staatsanwalt? Man staunt: Er sagt, das Buch übersteige den Informationswunsch bzw. Anspruch der Öffentlichkeit offensicht-
lich (!!!).

Kurz und gut: Zur Information würde vielleicht noch zählen, meint der Herr Staatsanwalt, dass jemand schildert, wie er Bomben gebastelt hat. Aber dass eine Person, die von Jugend an in ver-
schiedenen Formen Widerstand geleistet hat, auch dazu steht, grundsätzlich für Widerstand ist, wenn auch einzelne Schritte kritisiert, das ist zuviel Information für die Öffentlichkeit. Warum wohl?

Hier steht es: Bommi schreibt den schönen Satz „Wandelt Euren Hass in Energie!“ Ein Satz, der ein programmatischer Grundsatz für die Arbeiterbewegung, die Schwarzen, die Frauen, jede Wi-
derstandsbewegung sein könnte, denn was sonst trüge solche Bewegungen? Nun ja, sie sind ja auch alle des Teufels, denn der Satz wird ausdrücklich als Beweis für eine menschenverachtende Gewalttendenz begriffen. Ebenso Bommis Satz: „Wenn sowieso am Ende der Galgen lacht, dann kann man schon vorher zurückschlagen.“(!)

Hier sinngemäß einige Punkte aus dem Beschlagnahmebeschluss, die, wenn sie nicht tatsächlich so schwerwiegende politische Konsequenzen hätten, uns eher zum Lachen reizen würden: Zunächst ist der Herr Staatsanwalt der Meinung, es liege „Verherrlichung von Gewalt vor“, weil im Text ver-
hauen und geprügelt wird und weil Gewalt gegen Menschen unmenschlich dargestellt werde. Hier, Leser, merke auf: Ausdrücklich sagt der Staatsanwalt, dass die Opfer keine Schmerzen erdulden müssen; auch nicht etwa gefoltert werden. So etwas ist aber seiner Ansicht nach auch gar nicht nö-
tig, weil in dem Buch trotzdem (!) die Gewalt in einer wenig rücksichtsvollen, die Menschheit ver-
achtenden Tendenz beschrieben wird. Wir empfehlen dem Herrn Staatsanwalt wirklich die Lektüre der Krimis in seinem Bücherschrank etwas genauer vorzunehmen, etwa wenn Herr Cotton auf Ver-
brecherjagd geht.

Solche Begründungen für einen offensiven Widerstand sind in unserem Land nach Meinung eines Staatsanwaltes heute strafbar, strafbar eben, weil einer nicht wild drauflos ballert wie ein Harvey Oswald, sondern Gründe nennt, die zum Handeln bewegen. Das erst macht sein Schreiben straf-
bar, während jedes Lexikon des Sadismus mit allen ästhetischen und unästhetischen Formen von Bauchaufschnippelei als bibliophile Ausgabe im Antiquariat stehen darf – und vielleicht auch beim Staatsanwalt im Bücherschrank zur Klolektüre. Um zum Schluss zu kommen: Besonders bedenk-
lich finden die Staatsanwälte in ihrem Beschluss noch, dass der Verlag sich von Bommis Buch nicht distanziert, sondern es durch Publikation und Vorwort billigt. Wir wittern Morgenluft: Lässt sich in Zukunft weiter alles schreiben (wie beim Bauer-Verlag) mit einem geilen „Ach wie schreck-
lich!“ davor? Würde Ihnen das vielleicht besser gefallen, Herr Staatsanwalt?

P.S. Das Bommi-Buch ist übrigens nicht als Einziges beschlagnahmt worden. Die Mühlen bzw. die Köpfe der Justiz mahlen langsam, so haben sie denn jetzt das Werk „Bewaffneter Kampf und Mas-
senlinie“ entdeckt, das bereits 1972 erschienen ist und über Widerstand in den französischen Fa-
briken berichtet. Hier wird der Beschluss an folgendem Satz aus dem Vorwort des Verlags festge-
macht: „Ausgangspunkt … müssen die Inhalte und Formen sein, mit denen sich proletarische Be-
dürfnisse gegen die Gewaltsamkeit kapitalistischer Rationalität und Legalität durchzusetzen ver-
suchen“ – wobei dann Sabotageakte, Krankfeiern und ähnliches mehr angeführt werden.

Wenn das, was sich mit diesen beiden Beschlüssen abzeichnet, sich bei uns konsequent gegen die Linke durchsetzt, wird jede authentische Publikationsmöglichkeit über Widerstandsformen und -perspektiven unmöglich, sei es nun über Kämpfe in der 3. Welt oder bei uns selbst. Wir sehen also, warum der § 130a nicht unbedingt eingeführt werden muss: Die S.Anwälte und die Liberalen wollen uns gemeinsam beweisen, dass die bestehenden Gesetze ausreichen.

emmrichhausman

:::

1 SA = Staatsanwalt


Blatt. Stadtzeitung für München 61 vom 9. Januar 1976, 4 f.

Überraschung

Jahr: 1976
Bereich: Bürgerrechte

Referenzen