Flusslandschaft 1946

Medien

Unter der Ägide der Besatzungspolitik besteht einerseits der Anspruch, Fundamente einer demo-
kratischen Verfasstheit aufzurichten, andererseits schränkt das Office of Military Government of US-Zone (OMGUS) die freie Meinungsäußerung rigide ein. Eine begleitende „grassroots-Entwick-
lung“ hat dafür zu sorgen, dass nationalsozialistische Äußerungen von vorneherein unterbunden werden und gleichzeitig kritische Äußerungen demokratischer Teilhabe gelernt werden. Aber wo ist hier die Grenze? Kritik an Richtlinien oder Personen der Militärregierung ist nicht gestattet. – Am 6. September hält der US-amerikanische Außenminister Byrnes in Stuttgart eine Rede, die als erster offizieller und demonstrativer Akt einer beginnenden antikommunistischen Ausrichtung der US-amerikanischen Außenpolitik gilt. Die Süddeutsche Zeitung berichtet nur kurz und nicht auf der ersten Seite über diese Rede. Anlass für eine Intervention durch die Information Control Divi-
sion
(ICD). So verwickelt sich die Besatzungspolitik „zwischen Umerziehung und Realpolitik in Widersprüche“.1 Die US-amerikanische Administration hält ein breites Spektrum abgestufter Re-
striktionen und Sanktionen bereit. Bei Printmedien reicht es von der reduzierten Papierzuteilung bis zum Entzug der Lizenz.


1 Claus-Dieter Schwab, Kultur zwischen Kontrolle und kleiner Freiheit – amerikanische Kulturpolitik in München am Beispiel der Information Control Division, in: Friedrich Prinz (Hg.), Trümmerzeit in München. Kultur und Gesellschaft einer deutschen Großstadt im Aufbruch 1945 – 1949, München 1984. 68.