Materialien 1981

Zivilpolizei mischt Demonstranten auf

Stellungnahme der Verteidigung zu den Vorfällen vom 4. April 1981
in München anlässlich der Demonstration des „Anti-Spekulations-Komitees“

Nach den Ermittlungen der Verteidiger ergibt sich folgendes Bild:

1. Die Demonstration verlief friedlich.

2. Zivilpolizisten „markierten“ bestimmte Leute.

3. Nach Beendigung der Demonstration kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen, als Zivilpoli-
zisten von den „markierten“ Leuten Ausweispapiere verlangten. Dieses, ohne sich selbst auszuwei-
sen und ohne eine Begründung anzugeben. Zivilbeamte schlugen mit Funkgeräten auf Menschen ein, Tränengassprühgeräte wurden aus kürzester Entfernung benutzt. Einzelne Demonstranten wurden von Zivilbeamten gewürgt und getreten. Dadurch dass die uniformierte Polizei nicht ein-
schritt, konnte niemand mehr ersehen wer nun Zivilbeamter und wer Demonstrant war. RA Wächtler glaubt, das dieses Taktik der Polizei sein könnte. Die Demonstration erschien der Polizei wohl zu friedlich!

4. Die von Polizei und Staatsanwaltschaft in Umlauf gesetzten Gerüchte (Drahtschlingen um Poli-
zistenhals, Flaschenschlag auf 65jährigen usw.) sind von keiner Tatsache gedeckt.

5. Die ausgestellten Haftbefehle zeugen davon, dass wieder einmal Exempel statuiert werden sol-
len. Stereotyp werden mangelnde soziale Bindungen behauptet. In einem Haftbefehl sogar die Begründung: Punker!

6. Die Rechtsanwälte werden in der Verteidigung unzulässig beeinträchtigt. Die zehn noch inhaf-
tierten Männer sind in einen Hungerstreik getreten. Sie verlangen: Haftprüfung und normale Haftbedingungen (keine Isolationshaft, Kontakt mit anderen)! Die zuständigen Staatsanwälte: Herr Kasch und Herr Keltsch, beide zu erreichen unter Tel. 53 041.

KOMMENTAR: Wenn ein Krad-Polizist ein Kind anfährt, wird von Staatsanwalt und Einsatzleiter Strafvereitelung und Begünstigung im Amt betrieben (wir berichten in der nächsten Ausgabe). M.


Münchner Zeitung 9 vom 15. April 1981, 2.

Überraschung

Jahr: 1981
Bereich: Freizeit '81

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