Materialien 1981

Bayern: Der Laienhelfer im Würgegriff

„Durch Gründung von Hülfsvereinen für Irre macht die Gesellschaft pflichtmässig möglichst wieder gut, was sie selbst verbrochen hat, und folgt gleichzeitig dem Gebote der Klugheit und Selbsterhaltung. Das Geld, welches für die Irren verwendet, die verständige Theilnahme, die ihren Angelegenheiten geschenkt wird, rentirt sich nicht allein für die kranken Individuen, – was die Humanität bezweckt, – sondern auch für die menschliche Gesellschaft, – was die Politik erfordert.“
(Brosius, in: Der Irrenfreund 18. Jg., 1876, S. 73)

Der 1. Bayrische Psychiatrieplan versteht sich als ein „erster Versuch, die Grundlagen und Ziele für ein breitgefächertes System von Hilfen und Angeboten für psychisch Kranke und psychisch Behinderte zu ordnen, zu umschreiben sowie Wege für ihre Verwirklichung aufzuzeigen.“ (S. 29) Er ist „kein verbindlicher Fachplan“, sondern er enthält „Leitlinien und Rahmenempfehlungen“.(S. 14)

Der so beschriebene Versuchscharakter des Plans scheint Raum für grundsätzliche und umfangreiche Diskussionen zum Themenkreis der psychosozialen Arbeit zu bieten. Man könnte meinen, dass sich dieser Plan durch grundlegende Überlegungen zur bestehenden Hilfe für psychisch Kranke zu erheblichen Verbesserungen und Neuerungen der psychosozialen Versorgung entschließt.

Dem widerspricht, dass er als Reaktion auf die Mängel der bestehenden Anstaltspsychiatrie entstanden ist, die er zu vervollkommnen versucht, indem er das vorhandene Versorgungssystem den veränderten Gegebenheiten anpasst. Er verzichtet weitgehend auf eine Änderung der Anstaltspsychiatrie und sucht vielmehr ihr – möglichst billige – Mittel beizugeben, wie z.B. die sogenannte Laienhilfe.

Wir, die unterzeichnenden Münchner Laienhelfer, wollen mit dieser Stellungnahme zu einer Diskussion des Plans beitragen. Hierzu stellen wir aber zunächst einige grundsätzlichen Anmerkungen an den Anfang:

Dass die Zahl der psychisch Kranken „erheblich zunimmt“ (S. 21), verweist auf Veränderungen in den Lebensverhältnissen, in denen immer mehr Leute in psychische Krisen geraten. Im Einklang mit der modernen Psychiatrie wird in dem Plan festgestellt, „dass psychische Erkrankungen auch durch Umweltfaktoren ausgelöst und beeinflusst werden können“ (S. 13) und es werden darin kommentarlos Umwelteinflüsse wie z.B. die Auflösung der Großfamilie aufgezählt (auf Seite 13). Für uns ergab sich hieraus die Erwartung, dass man den Rahmen der psychosozialen Hilfe dadurch erweitern wollte, dass man Laienhelfer mit jenem Problem der Umwelteinflüsse betraut.

Dem ist aber nicht so, denn die psychisch Kranken sind nach dem Psychiatrieplan weiterhin überhaupt nur gefasst als „behandlungsbedürftig und mit den heutigen Mitteln auch behandlungsfähig“ (S. 13). Dies, obwohl zugestanden wird, dass die „Diskussion über die psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Krankheitsbilder eine umfassende (!?) wissenschaftliche Absicherung nicht erbracht“ (S. 17) hat. Angesichts der gängigen Praktiken der Psychiatrie wird also festgestellt, dass es dabei nur um die Bereitstellung von Mitteln geht, mit denen man dem Problem der psychischen Krankheit angemessen begegnen können, nicht aber neue therapeutische Möglichkeiten erschließen sollte.

Selbst diese Mittel aber „können wegen der seit Anfang an gespannten Finanzlage der Kostenträger“ (S. 17) in ausreichendem Maß nicht zur Verfügung gestellt werden. Daher ist von dem, dass „die Bayerische Staatsregierung bemüht (ist) …, die Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter schrittweise zu verbessern und dabei die Erkenntnisse der Wissenschaft und die Möglichkeiten und Erfahrungen der Praxis zu nützen“ (S. 13) vor allem zu erwarten, dass die knappen Gelder jene bekommen, die die „heutigen Mittel“ wirksam einsetzen, und das heißt: die dazu beitragen, Umfang und Wirkung der Psychiatrie zu erweitern.

Das bedeutet für die Laienhelfer ein erhebliches Maß an Funktionalisierung für die Aufgaben der Psychiatrie, durch welche sie sich von ihrer eigentlichen Aufgabenstellung entfremdet fühlen. Dies wollen wir in den einzelnen Aussagen des Psychiatrieplans, in welchen wir Laienhelfer unmittelbar angesprochen sind, näher ausführen.

1. Ziele und Aufgaben der Laienhilfe

Nach dem Psychiatrieplan sind Laienhelfer „besonders notwendige Bezugspersonen für psychisch Kranke“ (S. 111). „Durch ihre Mitwirkung kann eine gesellschaftliche Wiedereingliederung … erleichtert werden“ (S. 111). Laienhelfer sollen daher wesentlich „an therapeutisch orientierten, fachlich qualifizierten Freizeit-, Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen beteiligt werden“ (S. 111).

Dies ordnet den Laienhelfer als Hilfskraft eines therapeutischen Prozesses ein, was ihn festschreibt als Kotherapeut in einer vorgegebenen „therapeutischen Kette“ mitzuwirken.

Nach unserer Auffassung zählt aber zum Aufgabenbereich der Laienhelfer sowohl das Angebot einer gleichberechtigten Beziehung für einen psychisch Kranken und der damit verbundenen sozialen Integration, wie auch vor allem die Erhaltung und Schaffung von Verhältnissen, worin sich ein „psychiatrischer Laie“ mit den Problemen eines anderen Menschen, der psychisch krank ist, auf die ihm eigene Art auseinandersetzen kann. Dies allein macht eine unvoreingenommene Beziehung möglich, die in unseren Augen die wichtigste Vertrauensbasis in unserer Arbeit ist. Wir streben eine Laienhilfe an, die sich nicht auf Versorgung und Maßnahmen im therapeutischen Sinne (also auf ein Krankheitsbild bezogen) reduziert, sondern die eine menschliche, nicht zweckgebundene Beziehung ermöglicht.

Wir wollen den von uns Betreuten so unvoreingenommen wie möglich begegnen und sie nicht auf ihre Rolle als psychisch Kranke festlegen. Wir sehen gerade in dieser Art des Kontakts den Hauptunterschied, den wir Laien gegenüber Fachleuten haben und auch als solchen vertreten wollen. Eine psychiatrische Versorgung, die Laien wie Minisozialarbeiter oder Minitherapeuten einsetzen will, nimmt der Laienhilfe die Chance, ihre psychiatrische „Unverdorbenheit“ zu bewahren.

Zur Laienhilfe gehört auch Öffentlichkeits- und Gemeinwesenarbeit. Darunter verstehen wir einmal die intensive Aufklärung der Bevölkerung über das, was wir in der Psychiatrie sehen und erleben; zum zweiten auch eine aktive Vertretung der Interessen der Psychiatrie-Betroffenen, z.B. in den entsprechenden Gremien wie die stadtteilbezogenen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften.

Eine ebenfalls wichtige Laienarbeit ist nach unserer Ansicht die eigenständige Suche nach Antworten auf die Fragen: Was ist eigentlich psychisch krank? Wie entstehen solche Störungen? Warum werden Menschen, die auf ihre Situation mit solchen Störungen reagieren, von der Gesellschaft ausgegliedert? Was können wir scheinbar nur mittelbar betroffenen Bürger mit dazu beitragen, dass weniger Menschen die Flucht in die Krankheit antreten?

Der Psychiatrieplan sieht vor, Laienhilfe zu einem Glied der staatlichen Versorgungskette zu funktionalisieren. Deshalb stellt er sie vor die Frage, ob sie an diesem therapeutisch begründeten Versorgungsplan teilzunehmen gewillt ist, oder ob sie auf jegliche weitere finanzielle Unterstützung verzichten will. Diese Entscheidung ist aber keinem Laienhelfer möglich, da sie schon an seiner eigentlichen Ausgangslage vorbeigeht.

2. Wer ist ein Laienhelfer?

Nach dem Psychiatrieplan können Laienhelfer Personen mit oder ohne fachliche Vorbildung sein, die als „freiwillige Helfer“ oder „Laienhelfer nicht professionell und weitgehend oder vollständig ehrenamtlich tätig werden“ (S. 35) bzw. Laienhelfer, zu denen als sog. freiwillige Helfer auch ehrenamtliche psychiatrische Patienten gehören können (S. 111).

Mit dieser weitgefassten Definition stimmen wir grundsätzlich überein. Wir verstehen unter Laienhelfern all jene, die jenseits professionell therapeutischer Tätigkeit dazu beitragen wollen, die Situation psychisch Kranker zu verbessern. Es versteht sich hierbei von selbst, daß zu diesem Kreis auch ehemalige Patienten gehören, deren ausdrückliche Erwähnung wir für nicht angebracht halten, da sie hierdurch in einen Unterschied zu anderen „weitgehend oder vollständig ehrenamtlich tätigen“ Personen gestellt werden.

3. Auswahl der Laienhelfer

Der Psychiatrieplan hält eine sorgfältige Auswahl des Helfers (S. 11 u. S. 122) für erforderlich. Die Träger sollen die Gewähr für die richtige Auswahl bieten.

Diese Aussage offenbart ein Misstrauen gegen die Helfer, welche durch „eine sorgfältige Auswahl“ von Seiten der Träger aufgehoben werden soll. Aus unseren langjährigen Erfahrungen wissen wir, dass sich die Laienhelfer zum Großteil durch einen Prozess der Auseinandersetzung mit anderen Helfern in ihrer Arbeit entwickeln und sich nach kurzer Mitarbeit in ihren Fähigkeiten richtig einschätzen können, wenn sie von der Laienhelfergruppe entsprechend unterstützt werden. Für uns ist daher die Laienhilfe nicht vom Vorhandensein bestimmter Eigenschaften bzw. bestimmter Qualifikationen abhängig. Die „richtige Auswahl“ durch die Träger würde zwangsläufig ein Qualifikationsschema erzeugen, welches wir im Widerspruch zum Laiengedanken sehen. Es handelt sich bei der Laienhilfe vielmehr um einen Prozess, in dessen Verlauf eigene Fähigkeiten erschlossen, überprüft und verändert werden können.

Die Forderung nach Bereitschaft zu Kontinuität und Zuverlässigkeit ist für uns selbstverständlich und allein schon von der praktischen Arbeit her unabdingbar. Da die Laienhilfe selbst hiervon abhängig ist, ist eine Sorge von Seiten eines Psychiatrieplans hierzu unnötig. Bei den selbständigen Gruppen raten wir einer Einmischung des Trägers bei der Frage, wer als Laienhelfer aktiv sein kann, ab.

4. Schulung und fachliche Anleitung

Der Psychiatrieplan fordert für die Tätigkeit von Laienhelfern „fachliche Anleitung“ (S. 111) und „einführende und regelmäßige Information und Schulung“ (S. 122). Die „Träger der Laienhelfergruppen müssen deshalb Gewähr dafür bieten, dass die Laienhelfer … für den Einsatz fachlich angeleitet werden“ (S. 111). Auf Seite 123 sind zudem die infrage kommenden Schulungsthemen präzisiert: „Allgemeinverständliche Aufklärungen über die psychischen Krankheiten und ihre Auswirkungen, die veränderten Möglichkeiten und Bedürfnisse der Betroffenen und die Chancen und Risiken der Laienarbeit.“

Diese Ausführungen machen es den Trägern zur Pflicht, sich inhaltlich in die Arbeit von Laienhelfergruppen einzumischen und geben sogar noch Schulungsthemen an, worin den Laienhelfern psychiatrische Klassifikationen und Theorien zugemutet werden.

Die unterzeichnenden Laienhelfergruppen sind meist seit vielen Jahren bestehende, selbständige Initiativgruppen, die sowohl die bisherige bewährte Selbständigkeit erhalten wollen und zudem eine grundsätzliche Schulung, in welcher Psychiatrielehrstoffe für „Laien“ aufbereitet werden, ablehnen. Wir sehen nur so gewährleistet, dass Laienarbeit nicht die Arbeit von Psychiatern – in laienhafter Weise – fortsetzt. Statt dessen sollten die Laienhelfergruppen die Möglichkeit haben, sich nach ihrem Bedarf die Unterstützung geeigneter Fachleute zu holen (Supervision, fachmännische Praxisbegleitung, Seminare usw.). Diese Möglichkeit sollen auch sich neu bildende Gruppen erhalten.

5. Organisatorischer Anschluss

Wenngleich im Psychiatrieplan ein direkter Anschluss der Laienhelfergruppen an sozialpsychiatrische Dienste nicht vorgesehen ist („… die Laienhelfergruppen (sollen) mit sozialpsychiatrischen Diensten … eng zusammenarbeiten.“ S. 111), so ist doch aus dem Gesamtkonzept des Psychiatrieplans eine solche Tendenz erkennbar, vor allem auch in Hinblick auf die Definition der „Gewinnung, Schulung und Anleitung von Laienhelfern“ (S. 46) als Aufgabe der sozialpsychiatrischen Dienste.

Dass die Laienhelfergruppen mit den sozialpsychiatrischen Diensten und anderen auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen partnerschaftlich zusammenarbeiten, entspricht der bestehenden Praxis und ergibt sich aus den Zusammenhängen der Laienhilfe selbst. Durch regelmäßige Treffen ist auch eine Kooperation der einzelnen Laienhelfergruppen untereinander gegeben. Nach unserer Auffassung ist die Einbettung solcher, durch die Arbeit selbst gebotenen Kontakte in einen institutionellen Versorgungsplan unnötig und für die Laienhelfergruppen ungünstig, weil hierdurch die für die Laienarbeit spezifischen Elemente (freiwilliges soziales Engagement, Eigeninitiative und die Möglichkeit nicht-professioneller Kontaktangebote) eingeschränkt würden. Um diese Elemente aufrechtzuerhalten, ist nach unserer Auffassung eine Organisation der einzelnen Laienhelfergruppen auf der Basis der Eigenverantwortlichkeit erforderlich. Hierzu gehören auch ein eigenes Raumangebot und eigene Verwaltung der Mittel.

6. Finanzierung

Laut Psychiatrieplan soll der Zusammenschluss von Laienhelfergruppen angeregt und gefördert werden (S. 111). Die bestehenden und neu aufzubauenden Gruppen sollen Zuschüsse zu ihren laufenden Kostenaufwendungen erhalten.

Zur kritischen Einschätzung gibt uns der (im Psychiatrieplan zwar nicht konkret enthaltene, aber zunächst in den vorläufigen Bewirtschaftungsgrundsätzen zum neuen Psychiatrietitel vorgesehenen) hohe Eigenmittelanteil von zwanzig Prozent des laufenden Aufwands Anlass.

Diese Regelung begünstigt die Gruppen, die an finanzkräftige Institutionen und Verbände angeschlossen sind. Für Laienhelfergruppen, die als eigenständiger Verein organisiert sind, ist die Aufbringung eines Eigenmittelanteils in dieser Höhe unmöglich. Unter diesen Finanzbedingungen wären einige Gruppen gezwungen, entweder ihre Arbeit erheblich einzuschränken oder ganz aufzugeben.

Die im Doppelhaushalt 79/80 vorgesehenen Haushaltsmittel von 180.000 DM (ohne Fortbildungsmaßnahmen) sind nach unserer Einschätzung viel zu niedrig angesetzt. Ausgehend von den jetzt uns bekannten finanziellen Aufwendungen der Münchener Laiengruppen können mit den von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Mitteln und den entsprechenden Mitteln von Bezirk’ und Stadt gerade die laufenden Aufwendungen der bestehenden Münchener Gruppen ausreichend mitfinanziert werden, die Unterstützung neuer Gruppen aber ist unmöglich.

Ergänzend zu den Aussagen des Plans, die die Laienhilfe unmittelbar betreffen, wollen wir noch auf einige grundsätzliche Punkte des Plans eingehen, durch welche der Rahmen abgesteckt wird, in dem Laienhilfe stattfinden soll:

1. Die stationäre Psychiatrie erhält durch den Plan in jeder Hinsicht die Priorität (86 Prozent der Finanzmittel). Die vollzogene Differenzierung der psychisch Kranken in verschiedene Zielgruppen (psychisch Kranke allgemein, Kinder und Jugendliche, Alte, Suchtkranke, psychisch kranke Straftäter) sowie die angestrebte Entflechtung der Großkliniken in Akut- und Pflegebereiche führen zur Institutionalisierung der stationären Psychiatrie in neuer Form (Spezialpsychiatrie-Hochburgen wie Straubing, Rottmannshöhe, Parsberg usw.) Hierdurch werden psychisch Kranke in immer speziellere Behandlungen aufgrund einer Spezifikation des Diagnoseschemas verwiesen und der Gesamtprozess psychischer Probleme und Entwicklungen aus den Lebensverhältnissen der Kranken ausgeblendet. Dies belegt, dass es dem Psychiatrieplan – im Gegensatz zu seinem Anspruch – um dies gar nicht geht.

2. Bei der Entscheidungs- und Versorgungsstruktur sehen wir erhebliche Mängel. So können die beiden Gremien psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und psychosozialer Ausschuss vor allem für das Versorgungsgebiet München keine wirkungsvolle Verbindung zwischen den Aktiven und den Entscheidungsinstanzen herstellen.

3. Zum Thema ambulante Versorgung im Versorgungsgebiet schlägt der Plan standardmäßig lediglich den sozialpsychiatrischen Dienst als komplementäre Einrichtung zur ambulanten Säule, dem niedergelassenen Nervenarzt, vor. Hier wären nach unserer Ansicht mehr Einrichtungen erforderlich, wie z.B. therapeutische Wohngemeinschaften, beschützende Werkstätten und Tag- und Nachtkliniken.

4. Die mehr als dominante Stellung des niedergelassenen Nervenarztes wird erneut untermauert. Damit wird einer einseitig medizinischen, d.h. meistens medikamentösen Langzeitbehandlung Vorrang gegeben.

„Der Laienhelfer im Würgegriff“ ist die ungekürzte Fassung der Stellungnahme Münchener Laienhelfergruppen zum Bayer. Landespsychiatrieplan. Die unterzeichnenden Gruppen: Therapeutischer Club (TC), HIPSY, REHA, Laienhelfergruppe der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit. Dieses Stellungsnahme wird begrüßt von der BayGSP und der AG SPAK.

Nachtrag: Dem TC sowie HIPSY sind inzwischen die öffentlichen Gelder gestrichen worden (vgl. TÜRSPALT 2/81) – der Psychiatrieplan hat seine ersten Opfer.


Materialien der AG SPAK (Arbeitsgemeinschaft Sozialpolitischer Arbeitskreise) 45, Alternativen zum Irrenhaus. Auf der Suche nach einer verändernden Praxis, München 1981, 74 ff.

Überraschung

Jahr: 1981
Bereich: Psychiatrie

Referenzen