Materialien 1987

Hannelore Mabrys Subsumtionsirrtum

Zwei Tage, bevor im Mai des Jahres 87 der Papst in München den Jesuitenpater Rupert Mayer seligsprechen wollte, führte Hannelore Mabry mit 18 Gleichgesinnten eine drei- bis vierminütige Transparentprobe („Schützt Kinder vor Allmächtigen! Sei Feminist! Heil Kind!“) am Siegestor durch. Sechs Monate später erhielt die Herausgeberin der Zeitschrift „Der Feminist“ einen Strafbefehl über DM 900,- wegen einer „nicht angemeldeten Versammlung“. Fünf Stunden verhandelte das Amtsgericht München. Hannelore Mabry wurde freigesprochen. Allen war die Lächerlichkeit dieser Strafverfolgung klar geworden – nur nicht der Staatsanwaltschaft. Sie legte Berufung gegen das Urteil ein und forderte weiterhin 30 Tagessätze. Jedoch nur weil Hannelore Mabry einem Subsumtionsirrtum erlegen war, erreichte sie am Ende ihren Freispruch – auch in der 2. Instanz. Richter Bremer meinte, wenn schon ein Volljurist (ihr Verteidiger) und auch der Einsatzleiter der Polizei dem gleichen Subsumtionsirrtum erlagen, könne man von der Angeklagten wirklich nicht erwarten, dass sie detailliertere Kenntnisse besitze. Ein Vorsatz bzw. absichtliches Vergehen läge hier mit Sicherheit nicht vor und Fahrlässigkeit reiche bei einem Delikt wie diesem zur Verurteilung nicht aus.


Der Stadtbote. Politischer Rundbrief für München 33 vom 15. Dezember 1989, 2.

Überraschung

Jahr: 1987
Bereich: Religion

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