Materialien 1988
Umgang mit der Repression
Rede bei der Veranstaltung „Münchner Freiheit“ am 13. Juli 1988
im Wirtshaus im Schlachthof
Erstmal möchte ich euch sagen, dass Peter Peltz leider verhindert ist. Er ist als Vertreter der Autonomen Lupus Gruppe auf einer Veranstaltung in Nordbayern, um dort neue TerroristInnen zu werben. Ich hoffe, ihr habt dafür Verständnis, ganz in Gegensatz zum Bürgermeister in Schweinfurt, der mit dieser mündlichen Begründung eine Veranstaltung zum selben Thema verbot. Die letzte Veranstaltung ist vor 2 Tagen in Würzburg verboten worden, mit einer ähnlichen Begründung, bzw. die Begründungen sind ja mittlerweile beliebig, aber da kennt sich die Polizei besser aus.
Wenn wir an Bayern denken, die verbotene Tour de Terror-Veranstaltung, dann verschwimmen bei uns Szenen aus dem Film Peter Lilienthals: „Es herrscht Ruhe im Land“ mit Bildern aus Lateinamerika.
Ein Lautsprecherwagen der Polizei fährt langsam auf und ab, entlang des von Spezialeinheiten umstellten Versammlungsortes und verkündet im 3-Minuten-Takt, ohne Anflug von Selbstironie: Die Veranstaltung zur Versammlungsfreiheit ist gemäß § 5, Nr. 4 das Versammlungsgesetzes verboten. Die Wirklichkeit und Ernsthaftigkeit dieser Durchsagen werden von Greiftrupps einer Polizeispezialeinheit unterstrichen, die wahllos aus der mehr staunenden als widerständischen Menge einzelne herausgreift und zur Personalienfeststellung verschleppt.
All das ereignete sich nicht in Santiago de Chile, nicht in San Salvador, auch nicht in Soweto, sondern hier bei uns, in München. Nicht als Ausnahme, sondern als Regel. Zur gleichen Zeit brachten die westdeutschen Medien jeden Abend rührende und bewegte Bilder aus der DDR, wo Volkspolizei RegimegegnerInnen gewaltsam daran hinderten, sich zu versammeln. Kein Bericht und kein Kommentar ließen aus, dass es sich dabei um eklatante Verletzungen der Menschen- und Freiheitsrechte handelte. Doch um keinen falschen Vergleich zu ziehen: zwischen der gängigen Verbotspraxis von Veranstaltungen hier in der BRD und den Versammlungsverboten in der DDR gibt es in der Tat einen Unterschied: Im Gegensatz zu hier stehen die Kirchen den Menschen in der DDR offen.
(Zwischenruf: Aber nur die Evangelischen)
Um so mehr freuen wir uns hier zu sein. Bayern, das Mittelamerika des freiesten Staates, den es je auf deutschem Boden gab. Fast hätten wir einen Friedensplan für diese vom Unfrieden und staatlicher Gewalt erschütterte Region mitgebracht. Schließlich beinhaltet der Friedensplan für Mittelamerika bemerkenswerte Inhalte und Forderungen, die für bayerische oder sagen wir deutsche Verhältnisse geradezu revolutionär klingen müssen: Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Redefreiheit, Amnestie für alle politischen Gefangenen, soziale Gerechtigkeit, Entmilitarisierung der gesamten Region und ein Ende des nichterklärten Kriegszustandes. Aber was sag ich da. (Vergesst dieses Gedankenspiel, wahrscheinlich ist bereits dieser Vergleich strafbar.)
Doch seien wir nicht so pessimistisch. Die Erfahrungen in Bayern haben uns auch Mut gemacht. Bisher sind alle Veranstaltungen mit der Autonomen Lupus Gruppe verboten worden, selbst in Schweinfurt, das angeblich SPD-regiert sein soll. So stützte sich die Verbotsverfügung für die Veranstaltung Tour de Terror im wesentlichen auf Textpassagen eines angeblichen Thesenpapiers das Anti-Atom-Plenums und unserer Gruppe. Dem Staatsschutz gelang es dabei, nach eingehendem Deutschstudium, sage und schreibe zwölf Straftaten aufzudecken, ein in der Tat geistiger Umsturzversuch, der damals gerade noch verhindert werden konnte. Die Ausgangsbedingungen für heute sind also alles andere als schlecht. Wie sagen doch die Vertreter der Gewaltfrage: Von der geistigen Mittäterschaft, über gewaltfreien Protest, zum Steine schmeißen bis zum bewaffneten Kampf ist ein kurzer Weg. Ganz ohne Umwege also, möchten wir die Vorgeschichte zu dieser Veranstaltung mit einer Passage beenden, in der nun amtlich verfügten Hoffnung, dass das Wort nur am Anfang steht:
„In Gefahr und Not bringt der Mittelweg den Tod.“ Lassen wir also unsere ohnmächtige Wut, unsere traurige Empörung nicht in Resignation verenden, da ja eh nichts zu verändern ist. Emigration ins Private gilt nicht. Verwandeln wir die sogenannte „Betroffenheit“ in Treffsicherheit. Die Ziele sind klar, viele Methoden denkbar. Es geht ums Überleben, und da meine ich, sind alle Mittel erlaubt. Lassen wir die Mörder ungeschoren davonkommen? Sie wissen doch: „Nur das dümmste Kalb wählt sich seinen Schlächter auch noch selbst.“
Wir möchten also euch für diese Gelegenheit und Einladung danken. Sicherlich auch im Namen von Andreas, Reiner und Andy, der vor einigen Tagen erneut festgenommen und inhaftiert wurde. Gerade am Beispiel von Andy wird nochmal deutlich, zu welcher Farce dieses sogenannte rechtsstaatliche Verfahren verkommt. Andy hat sich wenige Wochen nach dem 2. November selbst gestellt, u.a. in dem Glauben, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einer richterlichen Überprüfung nicht standhalten können. Doch bereits einen Tag später bestätigte der Haftrichter in Karlsruhe die von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe in allen wesentlichen Punkten: Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129 a, Beteiligung an bis zu dreizehn Anschlägen, schwerer Raub einer Dienstpistole, Waffenbesitz usw. Noch am selben Tag wurde Andy in den Knast Frankenthal verschubt. Ca. fünf Monate saß Andy im Knast, bis ein Amtsrichter in Hanau seine Freilassung verfügte, nachdem er alle Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft verwarf, die eine Haftfortdauer hätten rechtfertigen sollen.
Denn in den fünf Monaten Haft vollzog sich — in aller Stille und jenseits der Öffentlichkeit — die Selbstauflösung das Haftbefehls. In Haftprüfungsterminen und Neufassungen des Haftbefehls mussten Zug um Zug alle konstruktionsrelevanten Anschuldigungen fallengelassen werden. Schließlich gab die Bundesanwaltschaft den „Fall“ ans Amtsgericht Hanau ab. Der § 129 a hatte seine Funktion als Ermittlungsparagraf und Generalvollmacht gegen soziale Bewegungen erfüllt. Die Restabfertigung konnte wieder auf „normalem“ Wege abgewickelt werden. Doch dann passierte das, was bei Sondergerichten und Sonderrichtern nicht passieren kann: Der Beschuldigte wird aufgrund mangelnder Tatvorwürfe freigelassen. Was bei Bundesstaatsanwalt und Bundeskriminalamt mit über einem Dutzend Straftatvorwürfen begann, endete beim Amtsgericht in Hanau mit dem Vorwurf des Waffenbesitzes und dem Verdacht auf Hehlerei. Die ganze Konstruktion des § 129 a stürzte kläglich in sich zusammen.
Dass jedoch eine, in ihrem eigenen Selbstverständnis demokratische Rechtssprechung mittlerweile als „Panne“ die Ausnahme des Regelfalls in politischen Prozessen darstellt, bewies die Bundesanwaltschaft selbst. Ca. sechs Wochen nach Andis Freilassung zog die Bundesanwaltschaft das Verfahren wieder an sich, um alsbald mit einem neuen Haftbefehl die Wiederinhaftierung Andys zu erzwingen. Damit hat sich in erschreckendem Maße bestätigt und bewahrheitet, welche Funktion der alte und erweiterte § 129 a hat: Die Einrichtung von Sondergerichten, Sondervollmachten und extralegalen Generalbefugnissen als verdeckte Form der Militärgerichtsbarkeit, ganz konkret: Die Integration des Ausnahmezustandes in den Normalzustand.
Sicherlich gibt es einen entscheidenden Unterschied zu der Repressionswelle während des „Deutschen Herbstes“ 1977: Während damals der Aufbau des gigantischen Staatsschutzapparates im Schutz einer geradezu trommelfeuerartigen Pogromstimmung vollzogen wurde, erfolgt heute die neue Feindbestimmung und -ausrichtung in geradezu demonstrativer Stille, mit einem geradezu tödlichen Schweigen.
Diese Veranstaltung hier bei euch ist für uns ein Versuch mehr, dieses staatlich verordnete Schweigen zu durchbrechen. Aber um ehrlich zu sein, es ist nicht nur dieses Schweigen, das uns trifft. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten die Erfahrung machen müssen, wie schwer es uns und dem gesamten radikalen Widerstand fällt, die Repression nicht nur zu beklagen, sondern ihr etwas spürbar entgegenzusetzen. Wie oft haben gerade wir die verschiedensten Mechanismen staatlicher Gewalt beschrieben, in aller Ausführlichkeit, und wie wenig sind wir ihr gewachsen, wenn wir mit ihr tatsächlich konfrontiert sind. Der heutige Abend ist sicher auch ein Beispiel dafür. Wie viele von uns und euch stellten klammheimliche bis offene Freude zur Schau, wenn anderswo Strommasten fielen oder Bagger brannten – und wie wenige sind heute da und bereit, diese Sympathie in praktische Solidarität umzusetzen. Wie viele von uns haben zugeguckt und sich zugehörig gefühlt – und wie wenige bleiben gerade jetzt stehen, anstatt sich klammheimlich davonzumachen. Gerade deshalb sagen wir es in aller Deutlichkeit: Wenn wir uns heute wegducken, den Kopf einziehen, die Gefangenen und die, die unmittelbar von der Repression bedroht sind, im Stich lassen, dann wiederholen wir nicht nur die Niederlage der radikalen Linken in Folge des Deutschen Herbstes, dann zerstören wir selbst jede Glaubwürdigkeit einer radikalen Gesellschaftsutopie.
Bevor ich zu den Ereignissen nach dem 2. November komme, möchte ich kurz zurückgreifen. Damit wird hoffentlich deutlich, wie wenig die Schüsse an der Startbahn mit der scheinbar durch sie ausgelösten Repressionswelle zu tun haben.
Der Reaktorunfall von Tschernobyl war nicht nur für die Herrschenden, sondern auch für die Anti-AKW-Bewegung ein bedeutsamer Einschnitt. Auf der einen Seite die irrsinnige Gewissheit, dass dieser Staat auch um den Preis einer möglichen Selbstvernichtung nicht bereit wäre, die Nukleartechnologie im Kampf um imperialistische Weltmärkte aufzugeben. Auf der anderen Seite unsere zum Teil schmerzhafte Erfahrung, dass dieser Staat nicht nur in der Lage, sondern offensichtlich auch bereit ist, auch ohne Konsens einer Bevölkerungsmehrheit Herrschaftsinteressen mit dem gesamten Szenario staatlicher Gewalt durchzuprügeln. Brokdorf, Kleve, der Hamburger Kessel und Wackersdorf sind dafür nur spektakuläre Beispiele. Viele von uns haben dabei die Erfahrung gemacht, dass dieser Staat im wahrsten Sinne des Wortes bereit ist, über Leichen zu gehen. Resignation und Hilflosigkeit machten sich breit. In der Zwickmühle von Resignation, Rückzug und militärischer Konfrontation wurden verstärkt Sabotage und Angriffe auf die Infrastruktur der Nuklearindustrie unternommen. Bis heute sind über 160 Strommasten gefallen und Hunderte von Sabotageaktionen richteten sich gegen die Betreiber und Nutznießer der Atomindustrie. Mit der Begründung, Meldungen darüber würden einen Nachahmungseffekt auslösen, wurde eine Nachrichtensperre verhängt. Ziel dieser Widerstandsformen war jedenfalls, wieder in den Mittelpunkt zu stellen, was mit zigfachen Bullenketten verdeckt und geschützt werden sollte. Doch, um keine militante Arroganz aufkommen zu lassen: Wir alle haben versäumt, die gemeinsamen Schritte genau zu benennen, die die „sofortige Stillegung aller Atomanlagen“ gerade auch politisch machbar gemacht hätten. Die politischen. radikalen Perspektiven, die für uns und andere nachvollziehbar gewesen wären, blieben aus. Wir forderten zwar in aller Bescheidenheit und mit Recht die „Stillegung der herrschenden Klasse“, doch so ernst hat es wohl niemand von uns gemeint.
Und so kam es wie es kommen musste: Wir wurden der „bewaffnete Arm der Grünen“, wie Stoltenberg so recht und doch so ahnungslos formulierte. Während wir Aktionen machten, vermittelten die Grünen politisch — auf ihre Weise versteht sich. Und je mehr es den Grünen gelang, sich als einzige politische Opposition gegenüber den Atomparteien zu profilieren, um so unvermittelter blieb unser militantes Vorgehen. Aus diesen Gründen war auch die Zauberformel von der „Einheit in der Vielfalt“ eher ein diffuses System von Notbrücken, über die wir unsere Widersprüchlichkeiten möglichst berührungsarm aneinander vorbeischleusten, anstatt die Auseinandersetzung zwischen „Becquerel-Inis“ und „Revolutionären Heimwerkern“, um einmal zwei scheinbare Extrempole zu nennen, offen und solidarisch zu führen. Wir glauben, dass die Schwierigkeit gerade auch der Anti-AKW-Bewegung, sich zu der Repression an der Startbahn gemeinsam und offensiv zu verhalten auch darin begründet liegt.
Auch in der Startbahnregion sind vier Strommasten gefallen; Zwei in Mörfelden/Walldorf, einer in Offenthal und einer in Hasselroth. Zeitlich dazwischenliegend wurde der erweiterte § 129 a in Kraft gesetzt, der alle Formen radikalen Widerstandes zur terroristischen Vereinigung umgerüstet hat. Zeitgleich wurde Anfang 1987 die SOKO Strom aufgestellt, die sich aus BKA- und LKA-Fahndern sowie der politischen Polizei Frankfurt/Main zusammensetzt. Diese SOKO Strom sollte nicht nur die militanten und autonomen Zusammenhänge im Rhein/Main-Gebiet durchschaubar machen, sondern auch durch Abschreckungserfolge Angst und Verunsicherung erzeugen. So wurde vor über einem Jahr Andreas und Mike, gegen die auch heute noch ein Haftbefehl läuft, für mehrere Wochen in den Knast gesteckt. Doch zum damaligen Zeitpunkt führte noch die Fadenscheinigkeit der Tatvorwürfe zur Freilassung. War schon nicht die Beweislage zu ändern, so doch offensichtlich das Klima. So verstrich die Zeit bis zum 2. November nicht tatenlos, im Gegenteil, sie waren bestens vorbereitet.
In dem fast ganzen Jahr sammelte die SOKO Strom mehr als zehn Namen, die sie unmittelbar verdächtigten, an Strommastaktionen etc. beteiligt gewesen zu sein. Gegen diese Personen und gegen das soziale Umfeld setzten die Fahnder alles ein, was ihr Staatsschutzapparat zu bieten hat: Telefonüberwachung, offene und verdeckte Observation, Lauschangriffe im Startbahnwald und in Wohnungen mithilfe von Richtmikrofonen, Wanzen in Autos etc. Vieles, fast alles davon ist zwar nach ihren Gesetzen illegal, aber seit wann hat das Alkem, Nukem, Flick oder Barschel jemals gestört.
Wen wundert es also, dass genau diese Personen bei der ersten Verhaftungswelle festgenommen wurden, um sie über den Mordvorwurf zu ganz anderen Aussagen zu erpressen. Und sie sollten Recht behalten, dass nicht ihre Ermittlungen einige zum Umfallen gebracht hat, sondern das Klima, dem sie nicht gewachsen waren, bzw. dem viele nicht gewachsen waren.
So belasteten sich vier der Verhafteten selbst und andere, an Strommastaktionen beteiligt gewesen zu sein. Und im Laufe der darauffolgenden Wochen kam es zu weiteren Aussagen und Belastungen, in denen vor allem Zusammenhänge und Strukturen der Startbahnbewegung preisgegeben und verraten wurden. Um dieses Klima zu verstärken, bzw. permanent aufrecht zu erhalten, fanden in regelmäßigen Abständen über hundert Hausdurchsuchungen statt. Alle paar Wochen wurde ein neuer Haftbefehl ausgestellt, um, wie BKA Fahnder sagen, die Szene in Bewegung, in Atem zu halten, nicht zur Ruhe kommen zu lassen. Wie wenig es ihnen also dabei um die Schüsse geht, wie sehr jedoch um die Zerschlagung der Startbahnstrukturen, macht auch die Erklärung des Hessischen Innenministeriums vom 22. Dezember 1987 deutlich: „Ein bedeutsamer Teil der regionalen autonomen Szene im Rhein/Main-Gebiet, der durch seine Militanz die Startbahnereignisse entscheidend geprägt habe, sei zwischenzeitlich in Haft, mit Haftbefehl überzogen oder stehe im Blickfeld der Ermittlungsbehörden. Er sei, zumindest temporär, ausgeschaltet, bzw. werde offene Konfrontation mit der Polizei im eigenen Interesse meiden.“ — das ist die Sprache eines Kriegsministers, der sich als Innenminister vermummt hat.
Aber hüten wir uns vor naiver Bestürztheit, auch wenn wir das Ausmaß der Repression vielleicht erst morgen richtig beurteilen können. Denn auch unter uns gibt es so etwas wie eine radikale Doppelmoral: Auf der einen Seite beschreiben wir analytisch und schonungslos die Konturen eines Atomstaates. In dem der Ausnahmezustand zum Normalzustand geworden ist. Auf der anderen Seite jedoch erstarren wir in Empörung und Entsetzen, wenn er sich tatsächlich als solcher zeigt.
Solange wir nicht die staatliche Repression als eine mögliche Antwort des Staates in unser militantes Vorgehen miteinbeziehen, werden wir dazu verurteilt bleiben, unser Handeln eher über unsere „Opfer“ als über unsere Ziele zu bestimmen.
Deshalb möchten wir euch auch sagen: Wir wollen keine Sympathie aus Mitleid, wir wollen keine Solidarität mit den „Opfern“ der staatlichen Repression. Teilt nicht eure Solidarität in Schuldige und Unschuldige. Messt vielmehr eure Solidarität mit den Gefangenen und uns daran, ob wir alle unseren Kampf um eine herrschaftsfreie Gesellschaft ernst meinen.
Dokumentation „Münchner Freiheit“ , Juli 1988, 27 ff., Archiv der Münchner Arbeiterbewegung.