Materialien 1989

Wir lassen uns nicht beugen, auch nicht in Haft

Anfang Mai 1989 wurden in München zwei Frauen wegen angeblichen Sprühens verhaftet (Sachschaden 200.- DM). Nachdem ihr Verfahren abgeschlossen war (1000. – DM Geldstrafe) eröffnete die Staatsanwaltschaft in gleicher Sache ein Verfahren gegen Unbekannt. Hierzu wurden beide bisher zweimal als Zeuginnen vor die Ermittlungsrichterin geladen, wo sie die Aussage verweigerten. Das erste Mal wurde ein Ordnungsgeld von je 200.- DM verhängt und Beugehaft angedroht, das zweite Mal ein Ultimatum gestellt: sie sollen Namen nennen oder die angeblich Beteiligten veranlassen, sich auszuliefern, ansonsten werde die Beugehaft vollstreckt. Das Ultimatum lief am 9. Juli 1990 ab …

Die beiden Frauen verweigern die Aussage weiterhin und damit die Zusammenarbeit mit der Männerjustiz. Diejenigen die uns heute richten, sind dieselben, die morgen Vergewaltiger freisprechen! Die Justiz als Stütze der Männergesellschaft ist immer frauenfeindlich! deshalb: Die konsequente Antwort auf die Staatsgewalt ist Aussageverweigerung!

Für uns gibt es keine Zusammenarbeit mit der Männerjustiz!

Wir lassen uns nicht beugen!!! Auch nicht in Haft!!!


Stadtratte 2 vom August/September 1990, 26.

Überraschung

Jahr: 1989
Bereich: Graffiti

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