Materialien 1989
Die Richter in Memmingen ...
haben nichts anderes als Recht gesprochen. Sie haben ihr Urteil allein an geltendem Recht orientiert. Sie haben auch deutlich gemacht, dass Horst Theissen alles andere als ein uneigen-
nütziger „Helfer der Frauen“ gewesen sei. … Aber das Thema Theissen hat nur am Rande etwas
mit Steuerhinterziehung zu tun. Dies hat auch die große Mehrheit des Ärztekongresses in Berlin festgestellt. Für seine Fachkollegen ist Theissen nichts anderes als eine Figur, die gegen den Eid des Hippokrates und gegen unumstößlich geltendes Recht verstoßen hat, indem er ohne Feststel-
lung einer Notlagenindikation und ohne vorherige Hinzuziehung eines weiteren Arztes und ohne die Einschaltung einer Beratungsstelle ungeborenes Leben getötet hat. Das Memminger Gericht hat also mit der notwendigen Charakterfestigkeit und Gesetzestreue gehandelt. Die Begründung des Urteils liefert ein Musterbeispiel für sachgerechte Argumentationshilfe …
Sowohl das Zentralkomitee der deutschen Katholiken wie der jetzt zu Ende gegangene 45. Deutsche Anwaltstag zeigen sich höchst besorgt über den Zerfall von Gesetzesgebundenheit und Gesetzestreue. Die Aushöhlung der Grundrechte durch beliebige und subjektivistisch eingefärbte Voreingenommenheiten nimmt in dieser Republik Formen an, die an geistigen Anarchismus grenzen.
Bayernkurier vom 13. Mai 1989.