Materialien 1990
Her mit den leeren Häusern!
Im Februar 90 eröffneten die obdachlosen Steinläuse den Blues und besetzten die Orleanstraße 65a. Nur eine Stunde später betraten die Freunde in grün die Tanzfläche und räumten eigenmächtig. OB Kronawitter stellte im Nachhinein Strafantrag. Am 4. April 90 besetzte eine andere Gruppe kurzfristig drei städtische Häuser, darunter wieder die 0 65, und forderte eine Fortsetzung der Verhandlungen um die Orleanstraße. Mittels eines alternativen Sanierungsträgers setzte ein monatelanger Verhandlungstango ein.
Die Gretchenfrage: HausbesetzerInnen in die O-straße oder nicht, wurde im Juni von Kronerwitter positiv beschieden. Daraufhin schalteten sich die Sicherheitsbehörden ein. Polizeipräsident Koller schrieb einen Brief an Kronawitter: „Selbstverwaltete Projekte bergen generell ein Sicherheitsrisiko in sich“, meinte Koller und bot sein Wissen bei der Planung des alternativen Sanierungsprojektes Orleanstraße 65a an. Kreisverwaltungsreferent Uhl, von Polizei und Justiz bestens informiert, rührte dann Ende Oktober die Pressetrommel: „Die Steinläuse haben ein ellenlanges Sündenregister“, so schall es im Chor aus allen Münchner Blättern, und selbst Innenminister Stoiber ergänzt den Kanon durch eine Solo-Einlage („Keine Hafenstraße in Haidhausen“, AZ).
Kronawitter vollzog eine 180-Grad-Wendung, behauptete, eine Zusage hätte es nie gegeben und verließ im Gleichschritt mit der „Münchner Linie“ der Polizei das Parkett.
Der aktuelle letzte Akt des Stücks dreht sich um die Solidarisierung der in dem alternativen Sanierungsträger (Wohnforum) engagierten Gruppen mit den Steinläusen. Nach wie vor ist also die Musik am laufen, der Tanz geht weiter, wenn’s sein muss mit POGO.
WICHTIG!!! Mittwoch, den 14. November 1990 um 8.45, ist im Justizpalast in der Nymphenburgerstraße der erste Prozess wegen der Orleansbesetzung.
infodienst münchen 33 vom 12. November 1990.