Flusslandschaft 1964

AusländerInnen

„Um 1964: Wie die bayerische Schriftstellerin Luise Rinser Jahre später in ihrem Buch ‚Wer wirft den Stein?’ nachweist, stützt sich die Polizei des Freistaates bei Fällen, die Sinti und Roma betreffen, weiterhin auf Akten aus der NS-Zeit — gegen die legalen Ansprüche der Betroffenen; da im ‚Dritten Reich’ alle ‚Zigeuner’ als ‚Kriminelle’ eingestuft wurden, somit als Vorbestrafte galten, ergeben sich für die Überlebenden auch in der Nachkriegszeit schwerste Benachteiligungen; bis in die 80er Jahre, so die Autorin, dienen sämtlichen Entschädigungsämtern der BRD die Akten des Bayerischen Landeskriminalamtes, somit Material der ‚Landfahrerzentrale’ des NS-Staates, als Grundlage für ihre Entscheide; Resultat: etwa 90 Prozent aller Anträge von ‚Zigeunern’ werden abgewiesen.“1


1 Robert Schlickewitz, Sinti, Roma und Bayern. Kleine Chronik Bayerns und seiner „Zigeuner“, 2008, http://sintiromabayern.de/chronik.pdf, 131.