Flusslandschaft 1964
Bundeswehr
Am 5. Oktober findet eine Demonstration gegen einen Tanz- und Unterhaltungsabend der Bundeswehr statt.1
„TODESSTRAFE FÜR FAHNENFLUCHT forderte laut ‚Süddeutscher Zeitung’ vom 21. November 1964 der Rundfunkkommentator und Journalist Winfried Martini während einer von den Münchner Jungsozialisten veranstalteten Podiumsdiskussion. Unter Heranziehung von Beispielen aus der Nazizeit machte Martini klar, dass die Todesstrafe durchaus eine abschreckende Wirkung haben könne. — Wie war das damals in Aachen, als beim Vormarsch der Alliierten ein eben neunzehnjähriger Soldat sein Panzerloch mit erhobenen Händen verließ, in Gefangenschaft geriet, wenige Tage später durch deutschen Gegenstoß befreit wurde und nun wegen ‚Fahnenflucht’ nach Meinung seines forschen Kompanieführers zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde? Keine zwei Wochen vergingen, bis jener Kompanieführer samt Offizierskiste in eben die gleiche Gefangenschaft ging. Da war nun niemand mehr, der diesen Schritt als ‚Fahnenflucht’ hätte deklarieren und ‚abschrecken’ können. — Sollte je ein deutscher Bundestag die Todesstrafe wieder einführen wollen und dazu die Zustimmung des Bundesrates finden, dann wäre die Fahnenflucht wohl der ungeeignetste Tatbestand. ‚Das Ende aller Sicherheit’ nannte Martini vor Jahren eines seiner Bücher. Hier wäre es erreicht.“2
1 Vgl. Süddeutsche Zeitung 239/1964.
2 Politische Studien. Zweimonatsschrift für Zeitgeschichte und Politik 159 vom Januar/Februar 1965, 79.