Materialien 1993

Kein Bleiberecht für Roma

Die Roma, die im ehemaligen Konzentrationslager Dachau Zuflucht gefunden hatten, wurden gezwungen, ihre „Fluchtburg“ zu verlassen. Sie zogen weiter zur französischen Grenze vor Straß-
burg, um dort vor dem Europäischen Gerichtshof mit Unterstützung einiger Europaparlamen-
tarier ihre Forderung nach einem „Bleiberecht in Deutschland“ vorzutragen. Kaum gemildert durch die engagierte Unterstützung von örtlichen Initiativen und Einzelpersonen, z.B. dem Münchner Bündnis gegen Rassismus und den Pfarrern der Versöhnungskirche, wurde an den Roma ein Exempel statuiert. Auf der Grundlage des neuen Asylrechts soll offensichtlich un-
menschliches Vorgehen angeblich rechtens bzw. rechtlich unangreifbar sein.

Eine kurze Rekapitulation der Ereignisse: Eine Gruppe Roma, die vor rassistischen Pogromen, Vergewaltigung und Mord aus dem ehemaligen Jugoslawien fliehen musste, sucht Zuflucht in der Versöhnungskirche auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau. Unmittelbar vorher hatte dort die Schriftstellerin Anita Geigges durch die Fonsetzung ihres im KZ Auschwitz begonnenen Hun-
gerstreiks in Dachau versucht, die Öffentlichkeit an das Schicksal von mindestens 500.000 Roma und Sinti zu erinnern, die in den Vernichtungslagern des nationalsozialistischen Deutschland umgebracht wurden. Der Name Dachau sieht auch für das erste Konzentrationslager, das 1933 unverzüglich nach der Machtergreifung gründet wurde, um die deutschen Nazigegner zu internie-
ren. Seit dem 16. Mai 1993, dem 50. Jahrestag des Beginns der Deportationen der „Zigeuner“ in
die Vernichtungslager des Deutschen Reiches wird die Anwesenheit der Roma zunächst geduldet. Selbst der evangelische Kirchentag unterstützt ihre Forderung nach einem „Bleiberecht für alle“.
In den folgenden Wochen versuchen die Roma jedoch vergeblich, Verständnis und Unterstützung gegen die drohende Abschiebung zu finden. Weder die Absicht der Pfarrer, sich gegen ihre Kir-
chenleitung für die Roma einzusetzen noch die Aktionen vieler Einzelpersonen und Initiativen sind in der Lage, eine „konzertierte Aktion“ von Kirchenleitung und staatlicher Macht zu verhindern, die am 7. Juli 1993 durch ein Ultimatum von wenigen Stunden (bis Mitternacht) das überstürzte Räumen der „Fluchtburg“ erzwingt. Der bayerische Innenminister Beckstein erklärte nachher, dass er zur gewaltsamen Räumung des KZ entschlossen gewesen sei, auch wenn die historische Paralle-
le einer Deportation von „Zigeunern“ aus dem KZ Dachau in Gebiete von Verfolgung und wahr-
scheinlichem Tod dem Ansehen Deutschlands in der Welt geschadet hätte. Infam, hässlich und rassistisch war es, von Seiten des Ordinariats den Roma danach vorzuwerfen, welche „Unordnung“ sie hinterlassen hätten. Becksteins Wortwahl, die Sicherheitskräfte hätten Vorsorge getroffen, „dass es bei den vielen Kindern nicht zu ‚Beschädigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigun-
gen’ gekommen wäre“, offenbart darüber hinaus ein Menschenbild, das wohl nötig ist, um solche Aktionen durchführen zu können.

Die Roma befanden sich gegenüber der Staatsmacht seit dem Abschluss des Abschiebeabkommens mit Rumänien in einer aussichtslosen Position. Mit ihrer Absicht, aus Bayern fortzuziehen und zu versuchen, die europäische Öffentlichkeit auf ihre verzweifelte Lage aufmerksam zu machen, ha-
ben sie hoffentlich Erfolg. Sie mussten die Erfahrung machen, dass eine potentielle Unterstüt-
zungskraft, die evangelische Kirche, es vorzieht, eher den Verfolgten den „Schwarzen Peter“ zuzu-
schieben und die Hände in Unschuld zu waschen, statt einen für die Kirche objektiv „ungefährlich harmlosen“ Konflikt mit der Staatsmacht über unmenschliche gesetzliche Regelungen auszutragen.

Es war in den Solidaritätserklärungen für die Roma viel vom Recht und der Pflicht die Rede, Wi-
derstand zu leisten. Für alle beteiligten Einzelpersonen und Initiativen wird unmittelbar spürbar, dass die Neuregelung des Asylrechts, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, dessen faktische Abschaf-
fung bedeutet. Um mit Martin Niemöller zu sprechen: „Als sie die Roma deportierten, fühlte ich mich nicht aufgerufen, ich war kein Zigeuner … usw.“

Wenn es Behörden und Amtskirche nötig erscheint und es möglich ist, so gegen die Minderheit der Roma vorzugehen, die seit mehr als 500 Jahren in Europa rassistischer Verfolgung ausgesetzt ist, steht es schlecht um die Menschenrechte und unsere demokratischen Rechte in diesem Land. Wir sollten uns daran erinnern, dass die rassistische Vernichtungspolitik des Dritten Reiches in vollem Umfang erst möglich wurde, nachdem die demokratische Opposition in Deutschland ausgeschaltet worden war und in Europa Krieg herrschte.

Hansjörg Ebell


Mitteilungen der Humanistischen Union 143 vom September 1993, 24.

Überraschung

Jahr: 1993
Bereich: Flüchtlinge

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