Materialien 1994

„Es lebe Apo“ wird bestraft

Ein Gesinnungsurteil München

Vor der Staatsschutzkammer München fand am 6. April 1995 ein Prozeß gegen Max Brym wegen des Vorwurfs der PKK-Unterstützung statt. Max hatte im August 1994 als Versammlungsleiter einer Kurdistan-Solidaritätskundgebung des Münchner Bündnis gegen Rassismus mehrmals „Es lebe Apo!“ gerufen. Vor dem Gericht protestierte das Münchener Kurdistan-Solidaritätskomitee mit einem Transparent mit der Aufschrift „Gesinnungsprozesse wie in der Türkei“ gegen die Krimi-
nalisierung der Kurdistan-Solidarität. Auch während des Prozesses waren bis zu 30 Menschen als Beobachter anwesend. Bezeichnend für die Geisteshaltung des Staatsanwaltes waren Äußerungen wie: „Sie müssen hier auf jedes Wort achten. Es ist gefährlich, Dinge im Zusammenhang mit Kur-
distan zu sagen.“ – Das Gericht verurteilte Brym zu 20 Tagessätzen zu 20 DM, was unter den vom Staatsanwalt geforderten 90 Tagessätzen zu 30 DM lag. Die Urteilsbegründung ist allerdings ein politischer Angriff gegen die gesamte Solidaritätsbewegung. Mit seinen Ausrufen, so der Richter, hätte Brym den Kurden zeigen wollen, dass nicht alle Deutschen die Verbote der PKK für richtig halten. Hierin sei eine Ermutigung und somit eine Unterstützung im Sinne des Vereinsgesetzes zu sehen. Der Verurteilte will gegen dieses Gesinnungsurteil Revision einlegen. – (nach: Münchner Lokalberichte vom 13. April)


Angehörigen Info, hg. von Angehörigen, Freunden und Freundinnen politischer Gefangener in der BRD, Köln, www.nadir.org/nadir/periodika/angehoerigen_info/ai-167.html.

Überraschung

Jahr: 1994
Bereich: Internationales

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